In der Elternzeit ruht die ärztliche Tätigkeit, weshalb das Thema Betriebsunterbrechung auf den ersten Blick nicht relevant erscheint. Dennoch gibt es wichtige Überschneidungen: Wer eine eigene Praxis oder Nebentätigkeit betreibt, muss die laufende Betriebsunterbrechungsversicherung während der Elternzeit aktiv verwalten und Beiträge sowie Deckungssummen anpassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte Ärzte in Elternzeit haben keinen aktiven Betriebsbetrieb und benötigen keine eigene BU-Versicherung für Betriebsunterbrechung
  • Niedergelassene Ärzte in Elternzeit müssen laufende Betriebsunterbrechungsversicherung der ruhenden Praxis anpassen
  • Eigene Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt auch in der Elternzeit unverzichtbar

Betriebsunterbrechung in der Phase Elternzeit

Für angestellte Ärzte in Elternzeit ist eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung nicht relevant, da kein eigener Betrieb existiert. Das Gehalt des Arbeitgebers wird für die Dauer der Elternzeit durch das Elterngeld teilweise ersetzt. Eine Betriebsunterbrechung beim Arbeitgeber (Krankenhaus oder MVZ) hat auf den Elterngeldanspruch grundsätzlich keine Auswirkung, da Elterngeld vom Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet wird.

Anders ist die Lage für niedergelassene Ärzte, die ihre Praxis während der Elternzeit ruhen lassen oder einem Vertreter übertragen. Besteht eine Betriebsunterbrechungsversicherung für die Praxis, muss der Versicherer über die veränderte Betriebssituation informiert werden. Eine ruhende Praxis hat andere Risikoprofile als eine aktiv geführte: Manche Versicherungen erlauben eine beitragsfreie Ruhepause, andere erfordern eine angepasste Police. Wird die Praxis durch einen Vertreter weitergeführt, muss geprüft werden, ob der Vertreter unter die bestehende Police fällt oder eine eigene Deckung benötigt.

Unabhängig von der Betriebsunterbrechungsfrage bleibt die persönliche Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit wichtig. Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, können auch während der Elternzeit eintreten. Da in dieser Phase das Einkommen bereits reduziert ist, sollte die bestehende BU-Rente auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Eine zu hoch angesetzte BU-Rente führt zu unnötig hohen Beiträgen, eine zu niedrige BU-Rente deckt den Bedarf nach der Elternzeit nicht mehr ab.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Ärzte in Elternzeit, die eine eigene Praxis besitzen, sollten frühzeitig mit ihrer Versicherung klären, wie sich der Betriebsstatus während der Elternzeit auf laufende Policen auswirkt. Ärzteversichert prüft, welche Verträge in der Elternzeit angepasst, ruhend gestellt oder gekündigt werden können, und stellt sicher, dass weder unnötige Kosten anfallen noch Schutzlücken entstehen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Typische Fehler sind das unkritische Weiterlaufen aller Versicherungsverträge ohne Prüfung der Relevanz sowie das Versäumen der Meldepflicht gegenüber dem Versicherer bei einer veränderten Betriebssituation, was im Schadensfall zu Leistungskürzungen führen kann.

Fazit

Betriebsunterbrechung in der Elternzeit betrifft vor allem niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis und erfordert eine proaktive Vertragsprüfung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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