Wer als niedergelassener Facharzt erkrankt, kann seine Praxis nicht einfach weiterführen. Die laufenden Praxiskosten laufen jedoch auch dann weiter, wenn kein Umsatz erzielt wird. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schließt genau diese Lücke.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder Unfall die laufenden Praxiskosten weiter
- Der Versicherungsbetrag sollte die monatlichen Fixkosten der Praxis vollständig abdecken
- Die Wartezeit bei neuen Verträgen beträgt meistens drei Monate
Betriebsunterbrechung in der Phase Facharzt
Als niedergelassener Arzt tragen Sie alle Praxiskosten selbst, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich praktizieren oder nicht. Miete, Personalgehälter, Geräteleasingverträge, Telefon und IT laufen auch bei einer krankheitsbedingten Pause weiter. Je nach Praxisgröße beträgt die monatliche Fixkostenbelastung 5.000 bis 20.000 Euro.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Praxisausfallversicherung genannt, zahlt ab einer vereinbarten Karenzzeit von meist drei bis sieben Tagen täglich einen festen Betrag für laufende Praxiskosten. Dieser Betrag sollte den tatsächlichen monatlichen Fixkosten entsprechen. Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel bis zu 24 Monate je Schadensfall.
Für einen Facharzt mit monatlichen Fixkosten von 10.000 Euro kostet eine Praxisausfallversicherung bei einem seriösen Anbieter etwa 150 bis 400 Euro monatlich, abhängig von Fachrichtung, Versicherungssumme und Karenzzeit. Das entspricht etwa 1,5 bis 4 Prozent der monatlichen Fixkosten.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Viele Fachärzte unterschätzen, dass die Praxisausfallversicherung eine eigenständige Police ist und nicht identisch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die BU zahlt eine Monatsrente für den Einkommensausfall, die Praxisausfallversicherung zahlt dagegen konkret für die laufenden Praxiskosten. Beide sind notwendig. Ärzteversichert prüft auf Anfrage, ob beide Policen vorhanden und aufeinander abgestimmt sind.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Abschließen einer Praxisausfallversicherung mit zu niedriger Versicherungssumme. Wer die Fixkosten zu niedrig schätzt, trägt im Schadensfall die Differenz aus eigener Tasche.
Ebenfalls problematisch: zu lange Karenzzeiten. Eine Karenzzeit von 14 oder 21 Tagen bedeutet, dass die ersten zwei bis drei Wochen Ausfall nicht ersetzt werden. Wer keine ausreichende Liquiditätsreserve hat, sollte eine kürzere Karenzzeit von drei bis sieben Tagen wählen.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für niedergelassene Fachärzte eine der wichtigsten Existenzabsicherungen, die häufig unterschätzt wird. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebsunterbrechungsversicherung
- BaFin – Versicherungsprodukte für Selbstständige
- KBV – Praxisführung und wirtschaftliche Risiken
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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