Beim Niederlassungsstart denkt niemand an eine Betriebsunterbrechung, aber gerade in der Frühphase einer Praxis kann ein erzwungener Ausfall besonders bedrohlich sein. Wenn in den ersten Monaten keine Einnahmen fließen, aber Fixkosten weiterlaufen, kann das die gesamte Existenzgründung gefährden.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert den laufenden Betrieb bei unvorhergesehenem Ausfall ab
- Besonders relevant ist der Schutz bei Erkrankung des Praxisinhabers, Feuer, Wasserschaden oder Einbruch
- In der Anlaufphase ist die Praxis besonders verwundbar, da keine Rücklagen vorhanden sind
Betriebsunterbrechung in der Phase Niederlassungsstart
Eine neue Arztpraxis hat typischerweise monatliche Fixkosten von 5.000 bis 20.000 Euro (Miete, Personal, Leasing, Versicherungen), die unabhängig davon weiterlaufen, ob Einnahmen erzielt werden. Im Fall einer Betriebsunterbrechung durch Brand, Wasserschaden oder Einbruch kann die Praxis wochenlang geschlossen sein, während diese Kosten weiterlaufen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Praxisausfallversicherung) ersetzt in solchen Fällen den entgangenen Gewinn und übernimmt die weiterlaufenden Kosten für einen vereinbarten Haftungszeitraum, üblicherweise sechs bis zwölf Monate. Für eine neue Praxis sollte die Versicherungssumme auf Basis der geplanten Umsätze kalkuliert werden.
Neben der klassischen Betriebsunterbrechung durch Sachschäden ist für Ärzte auch die Praxisausfallversicherung bei Erkrankung des Praxisinhabers relevant: Wenn Sie als Alleininhaber krankheitsbedingt ausfallen, werden Kosten für eine Praxisvertretung oder der entgangene Gewinn abgesichert. Diese Variante ist besonders für Einzelkämpfer in der neuen Praxis unverzichtbar.
Worauf Ärzte beim Niederlassungsstart besonders achten sollten
Schließen Sie die Betriebsunterbrechungsversicherung zusammen mit der Praxisinhalts- und Haftpflichtversicherung vor dem ersten Patientenkontakt ab. Ärzteversichert strukturiert für Sie ein vollständiges Versicherungspaket für den Praxisstart.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisgründer schließen die Betriebsunterbrechungsversicherung zu niedrig ab, weil sie Kosten sparen wollen. Im Schadensfall ist der tatsächliche Ausfallschaden dann deutlich höher als die Versicherungsleistung.
Fazit
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung gehört von Beginn an zum Pflichtprogramm jeder neuen Arztpraxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebsunterbrechungsversicherung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisführung
- Bundesärztekammer – Niederlassung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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