In der Phase der Praxisabgabe ist die Betriebsunterbrechungsversicherung ein wichtiges Thema, das aktiv gemanagt werden muss. Einerseits sollte die bestehende Versicherung noch bis zur vollständigen Übergabe laufen, andererseits kann sie danach sicher beendet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss bis zum letzten Praxistag aufrechterhalten werden
- Nach Praxisübergabe kann die Versicherung regulär gekündigt werden
- Ein etwaiger Betriebsunterbrechnungsschaden in der Übergabephase kann die Praxisabgabe zeitlich verschieben
Betriebsunterbrechung in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand
In der Abgabephase läuft die Praxis noch vollständig unter Ihrer Verantwortung. Ein Brand, Wasserschaden oder Einbruch kann den Praxisbetrieb und damit auch die geplante Übergabe unterbrechen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert in diesem Fall den laufenden Praxisbetrieb ab und gibt Ihnen Zeit, den Schaden zu beheben und die Übergabe planmäßig fortzuführen.
Besonders kritisch ist die Übergabephase, in der Praxisräume möglicherweise renoviert oder neu eingerichtet werden. In dieser Zeit besteht erhöhtes Schadensrisiko. Stellen Sie sicher, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung auch während Umbaumaßnahmen greift, und klären Sie dies mit Ihrem Versicherer.
Nach der vollständigen Übergabe der Praxis und dem Ausscheiden aus der ärztlichen Tätigkeit kann die Betriebsunterbrechungsversicherung regulär gekündigt werden. Achten Sie auf die Kündigungsfristen, die typischerweise drei Monate zum Vertragsjahresende betragen.
Worauf Ärzte in der Praxisabgabe besonders achten sollten
Kündigen Sie die Betriebsunterbrechungsversicherung erst nach Abschluss aller Übergabevorgänge und nicht zu früh. Ärzteversichert hilft Ihnen, den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung aller Praxisversicherungen zu bestimmen und den Übergang in den Ruhestand versicherungstechnisch sauber abzuschließen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisinhaber kündigen Versicherungen zu früh, bevor die Übergabe vollständig abgeschlossen ist. Außerdem wird die Versicherungsanpassung während der Renovierungsphase der Praxisräume oft übersehen.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung sollte in der Praxisabgabephase bewusst bis zum letzten Praxistag aufrechterhalten werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebsunterbrechungsversicherung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisabgabe
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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