Wer nach einer Berufspause wieder in die ärztliche Selbstständigkeit einsteigt, baut eine neue Praxis auf oder steigt in ein bestehendes MVZ ein. Von Beginn an ist ein ausreichender Schutz gegen Betriebsunterbrechungen essenziell, um die Existenzgründung abzusichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt beim Wiedereinsteiger besonders in der vulnerablen Anlaufphase
  • Die Versicherung deckt entgangenen Gewinn und laufende Kosten bei unverschuldetem Praxisausfall
  • Für Wiedereinsteiger ohne Rücklagen ist diese Versicherung besonders kritisch

Betriebsunterbrechung in der Phase Wiedereinstieg

Beim Wiedereinstieg in die Selbstständigkeit gibt es in der Regel keine oder nur geringe finanzielle Rücklagen, da während der Berufspause das Einkommen reduziert war. Ein unvorhergesehener Praxisausfall durch Wasserschaden, Brandschaden oder Einbruch kann in dieser Situation die gesamte Existenzgründung gefährden.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt in solchen Fällen die laufenden Betriebskosten (Miete, Löhne, Leasingraten) und ersetzt den entgangenen Gewinn für die Dauer der Unterbrechung, in der Regel bis zu sechs oder zwölf Monate. Für eine neue Praxis mit monatlichen Fixkosten von 8.000 Euro ist eine solche Absicherung von existenzieller Bedeutung.

Beim Wiedereinstieg als angestellter Arzt in einer bestehenden Praxis oder einem MVZ ist die Betriebsunterbrechungsversicherung Sache des Arbeitgebers. Wer hingegen selbstständig in eine eigene Praxis einsteigt, muss diese Versicherung aktiv abschließen und auf die Praxissituation abstimmen.

Worauf Wiedereinsteiger besonders achten sollten

Schließen Sie die Betriebsunterbrechungsversicherung zusammen mit der Berufshaftpflicht und der Praxisinhaltsversicherung vor dem ersten Praxistag ab. Ärzteversichert strukturiert für Sie ein vollständiges und kosteneffizientes Versicherungspaket für den Wiedereinstieg.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Wiedereinsteiger priorisieren andere Investitionen und sparen an der Betriebsunterbrechungsversicherung. Dies kann im Schadensfall das Ende der gerade erst aufgebauten Praxis bedeuten.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist beim Wiedereinstieg in die Selbstständigkeit ein unverzichtbarer Schutz. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →