Die Elternzeit bringt für Ärztinnen und Ärzte nicht nur eine Auszeit vom Berufsalltag, sondern auch komplexe Veränderungen im Versicherungsschutz. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verdient in dieser Phase besondere Aufmerksamkeit, denn eine Lücke kann langfristige finanzielle Folgen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BU-Versicherung läuft während der Elternzeit weiter und sollte nicht gekündigt werden
  • Eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit bleibt auch in der Elternzeit aktiv
  • Das versicherte Einkommen sollte bei Rückkehr in den Beruf angepasst werden

BU-Versicherung in der Phase Elternzeit

Während der Elternzeit ruht die Berufstätigkeit, aber das Risiko einer dauerhaften Berufsunfähigkeit besteht weiterhin. Wer als Arzt oder Ärztin eine BU-Police besitzt, sollte diese keinesfalls kündigen oder beitragsfrei stellen, ohne die Konsequenzen zu kennen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Erkrankung während der Elternzeit greift die Versicherung, sofern der Vertrag aktiv ist.

Ein wichtiger Aspekt betrifft die Definition der zuletzt ausgeübten Tätigkeit: Wird die Berufsunfähigkeit während der Elternzeit festgestellt, beziehen viele Versicherer sich auf die zuletzt vor der Elternzeit ausgeübte Tätigkeit als Arzt oder Ärztin. Das ist für die meisten vorteilhaft, da der ärztliche Beruf als Referenzberuf eine hohe BU-Schwelle darstellt.

Für die Beitragsbelastung während der Elternzeit gilt: Das Einkommen sinkt auf Elterngeld-Niveau (maximal 1.800 Euro monatlich). Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, Beiträge während der Elternzeit zu stunden oder zu reduzieren. Diese Option sollte frühzeitig beantragt werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Informieren Sie Ihren Versicherer über die Elternzeit und prüfen Sie, ob eine vorübergehende Beitragsreduktion möglich ist. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre BU-Police in der Elternzeit zu finden und sicherzustellen, dass Ihr Schutz nahtlos weiterbesteht.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Einige Ärzte kündigen die BU-Police während der Elternzeit, um Beiträge zu sparen. Das kann dazu führen, dass bei einem Neuabschluss nach der Elternzeit deutlich höhere Beiträge oder sogar Risikoausschlüsse aufgrund neu aufgetretener Erkrankungen anfallen. Auch das Versäumen der Nachversicherungsoption nach der Rückkehr ist ein häufiger Fehler.

Fazit

Die BU-Versicherung in der Elternzeit aufrechtzuerhalten ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der langfristigen Einkommenssicherheit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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