Mit der Niederlassung endet der Schutz durch den Arbeitgeber und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab diesem Moment keine Option mehr, sondern eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Sicherheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Selbstständiger gibt es bei Berufsunfähigkeit keine staatliche Absicherung außer dem Versorgungswerk
- Die BU-Rente sollte mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens absichern
- Die Berufsunfähigkeitsdefinition im Vertrag sollte ausdrücklich auf die konkrete ärztliche Tätigkeit abstellen
BU-Versicherung in der Phase Niederlassungsstart
Als angestellter Arzt galt bei länger andauernder Erkrankung das Versorgungswerk als Backstop für Berufsunfähigkeitsleistungen. Als Selbstständiger trägt man dieses Risiko vollständig selbst. Das Versorgungswerk zahlt bei voller Berufsunfähigkeit in der Regel eine BU-Rente, die sich nach den eingezahlten Beiträgen richtet und deutlich unter dem letzten Arbeitseinkommen liegen kann.
Eine private BU-Versicherung schließt diese Lücke. Entscheidend ist die sogenannte abstrakte Verweisungsklausel: Verträge mit dieser Klausel erlauben dem Versicherer, den Arzt auf eine andere zumutbare Tätigkeit zu verweisen, etwa als Gutachter oder in der Pharmaindustrie, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hochwertige BU-Tarife verzichten auf diese Klausel. Für einen niedergelassenen Arzt sollte die Police ausdrücklich auf die konkrete Tätigkeit als niedergelassener Arzt der jeweiligen Fachrichtung abstellen.
Die monatliche BU-Rente sollte mindestens 3.000 bis 5.000 Euro betragen, bei höherem Praxisgewinn entsprechend mehr. Die Laufzeit sollte bis zum 67. Lebensjahr oder dem geplanten Rentenbeginn reichen.
Worauf Ärzte zum Niederlassungsstart besonders achten sollten
Zum Niederlassungsstart ändern sich die versicherten Risiken erheblich. Wer noch eine BU-Police aus der Assistenzarztzeit hat, sollte prüfen, ob diese den selbstständigen Arzt ausdrücklich einschließt und ob die versicherte Rente dem neuen Einkommensniveau entspricht. Ärzteversichert führt für Niedergelassene einen BU-Check durch und zeigt auf, welche Vertragsanpassungen notwendig sind.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer BU-Police mit zu kurzer Laufzeit oder zu niedriger versicherter Rente, weil der Beitrag auf den ersten Blick hoch erscheint. Wer die BU-Absicherung für 2.000 Euro monatlich abschließt, aber 7.000 Euro netto im Monat verdient, hat im Ernstfall eine sehr große Versorgungslücke.
Ebenfalls kritisch: das Vergessen der Nachversicherungsgarantie. Gute BU-Policen enthalten eine Klausel, die es erlaubt, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn das Einkommen steigt oder bestimmte Lebensereignisse eintreten. Diese Option sollte aktiv genutzt werden.
Fazit
Die BU-Versicherung ist für niedergelassene Ärzte die wichtigste Einzelversicherung. Wer hier spart, gefährdet seine wirtschaftliche Existenz. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- GDV – BU-Versicherung im Überblick
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk und BU
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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