Mit dem Ende der aktiven Praxistätigkeit stellt sich die Frage, ob eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung noch sinnvoll ist oder gekündigt werden sollte. Diese Entscheidung hat weitreichende finanzielle Konsequenzen, die Ärztinnen und Ärzte in der Übergangsphase sorgfältig abwägen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • BU-Verträge laufen in der Regel bis zum vereinbarten Ablaufdatum, oft bis 65 oder 67, und können nicht einfach ohne Prüfung vorzeitig beendet werden
  • Eine vorzeitige Kündigung vernichtet aufgebauten Schutz und kann bei einem unerwarteten Leistungsfall in der Übergangszeit teuer werden
  • Wer die Praxis veräußert und noch mehrere Jahre bis zum vertraglich definierten Rentenalter hat, sollte den Vertrag aktiv auf Anpassungsbedarf prüfen

BU-Versicherung in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand

Die Phase der Praxisabgabe erstreckt sich oft über zwei bis fünf Jahre, in denen Ärztinnen und Ärzte noch gelegentlich tätig sind, etwa als Vertretung oder Gutachter. In dieser Zeit bleibt das BU-Risiko real. Ein typischer BU-Vertrag für einen niedergelassenen Allgemeinmediziner sichert eine monatliche Rente von 4.000 bis 8.000 Euro ab. Wird der Vertrag vorschnell gekündigt und tritt dann doch eine Berufsunfähigkeit ein, entfällt diese Absicherung vollständig.

Gleichzeitig sinkt mit der Praxisabgabe das versicherte Nettoeinkommen, was eine Überprüfung der Rentenhöhe rechtfertigt. Viele Verträge erlauben eine Anpassung der versicherten Rente nach unten ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das reduziert die Beitragsbelastung in einer Phase, in der die monatlichen Einnahmen ohnehin geringer ausfallen. Bei einem Rentenbeginn mit 67 entsteht zudem eine Lücke zwischen Praxisabgabe und gesetzlichem Rentenalter, die durch den BU-Schutz abgedeckt werden sollte.

Worauf Ärzte in der Praxisabgabe besonders achten sollten

Wer seinen BU-Vertrag jetzt überprüft, sollte zunächst das genaue Ablaufdatum und die vereinbarte Karenzzeit klären. Manche Verträge enthalten eine automatische Verlängerungsoption oder Umwandlungsklauseln in eine Rentenversicherung. Ärzteversichert empfiehlt, diese Klauseln vor einer Kündigung genau zu analysieren, da sie oft übersehen werden. Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob im Vertrag noch eine alte Berufsbezeichnung hinterlegt ist, die nach der Praxisaufgabe nicht mehr passt.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die vorschnelle Kündigung des BU-Vertrags unmittelbar nach Unterzeichnung des Praxisverkaufsvertrags. Zwischen Verkauf und tatsächlicher Übergabe vergehen oft sechs bis zwölf Monate, in denen der Arzt noch formal tätig und damit versicherungspflichtig ist. Ein weiterer Fehler ist das Vergessen der Beitragsfreistellung: Viele Verträge erlauben eine beitragsfreie Weiterführung bei verringerter Rentenleistung, was eine sinnvolle Zwischenlösung darstellt.

Fazit

Die BU-Versicherung sollte bei der Praxisabgabe nicht reflexartig gekündigt, sondern strategisch angepasst werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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