Eine D&O-Versicherung schützt Organe und Führungskräfte vor persönlicher Haftung für Entscheidungen im Unternehmen. Für Assistenzärzte klingt das zunächst abstrakt, aber wer frühzeitig versteht, wann diese Versicherung relevant wird, ist bei der Karriereplanung im Vorteil.
Das Wichtigste in Kürze
- Als reiner Assistenzarzt ohne Organfunktion besteht in der Regel kein eigener D&O-Bedarf
- Wer Leitungsfunktionen übernimmt oder Anteile an einer Praxis-GmbH hält, braucht D&O-Schutz
- Arbeitgeber mit GmbH-Struktur sollten eine D&O-Police für ihre Führungskräfte unterhalten
D&O-Versicherung in der Phase Assistenzarzt
Die Directors-and-Officers-Versicherung, kurz D&O, schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung entstehen. Nach § 43 GmbHG haften Geschäftsführer persönlich für Schäden, die sie der Gesellschaft durch sorgfaltswidriges Handeln zufügen.
Ein Assistenzarzt, der in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in der Rechtsform einer GmbH angestellt ist, ist zunächst kein Organ und damit nicht D&O-pflichtig. Wenn er aber eine Managementaufgabe übernimmt, zum Beispiel als stellvertretender Leiter einer Abteilung mit Budget- und Personalverantwortung, kann das Bild sich wandeln. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob die D&O-Police des Arbeitgebers diese Positionen abdeckt.
Wer sich als Assistenzarzt nebenberuflich an einer GmbH beteiligt, etwa als Mitgründer einer Gesundheits-App, wird sofort zum Organ und hat persönlichen D&O-Bedarf. Eine eigene Police kostet dann etwa 800 bis 2.500 Euro jährlich, je nach Deckungssumme und Branche.
Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten
Wer erstmals Führungsaufgaben übernimmt, sollte seinen Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung genau lesen. Manchmal enthält ein Vertrag Formulierungen wie "mit Prokura ausgestattet" oder "Vertretungsberechtigung", die haftungsrelevant sind. Ärzteversichert prüft für angehende leitende Ärzte, ob die bestehenden Versicherungen des Arbeitgebers ausreichend sind oder ob eine eigene Police notwendig wird.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Übersehen von D&O-Schutzlücken beim Arbeitgeber. Manche Kliniken haben keine oder eine unzureichende D&O-Police, sodass leitende Angestellte im Schadensfall persönlich haften.
Ebenfalls problematisch: das Unterschätzen von Nebentätigkeiten in GmbH-Strukturen. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer einer kleinen GmbH agiert, hat volle Organpflichten und Haftungsrisiken.
Fazit
Als Assistenzarzt ist D&O-Versicherung selten ein akutes Thema, aber das Grundverständnis ist wichtig für den weiteren Karriereweg. Wer weiß, wann der Schutz benötigt wird, kann rechtzeitig handeln. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – D&O-Versicherung für Führungskräfte
- BaFin – Haftpflichtversicherungen im Überblick
- Gesetze im Internet – § 43 GmbHG Haftung der Geschäftsführer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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