Ärzte, die in der Elternzeit über eine D&O-Versicherung verfügen oder eine Leitungsposition bekleiden, stehen vor besonderen Fragen: Greift die D&O-Police auch während der Elternzeit? Was gilt, wenn eine Haftungsklage aus einer früheren Managemententscheidung erst während der Elternzeit eingereicht wird? Diese Fragen sind wichtiger als sie klingt.

Das Wichtigste in Kürze

  • D&O-Policen schützen retrospektiv auch für Entscheidungen aus der Zeit vor der Elternzeit
  • Claims-made-Klauseln bestimmen, wann der Versicherungsfall eintreten muss
  • D&O-Versicherung sollte während der Elternzeit nicht gekündigt werden

D&O-Versicherung in der Phase Elternzeit

Viele D&O-Versicherungen arbeiten nach dem sogenannten Claims-made-Prinzip: Der Versicherungsfall gilt als eingetreten, wenn die Haftungsklage während der Versicherungslaufzeit eingereicht wird, nicht wenn die schadensauslösende Entscheidung getroffen wurde. Wer seine D&O-Police kündigt oder sich austrägt, während ein potenzieller Anspruch noch nicht geltend gemacht wurde, läuft Gefahr, ungeschützt zu sein, wenn dieser erst später eintrifft.

Für Ärzte in der Elternzeit, die vorher eine Leitungsposition innehatten, ist es also wichtig, die D&O-Deckung aufrechtzuerhalten, selbst wenn sie gerade keine aktive Führungsaufgabe wahrnehmen. Ein häufiger Fehler ist die Kündigung der Police aus Kostengründen während der Elternzeit. Das Kostenrisiko einer ungekündigten Police ist deutlich geringer als das Haftungsrisiko bei einem nicht gedeckten Anspruch.

Wer während der Elternzeit in einer beratenden Funktion tätig ist oder als Stellvertreter agiert, nimmt faktisch weiterhin Managemententscheidungen wahr. Auch diese Tätigkeiten sollten durch eine D&O-Police gedeckt sein. Die Prüfung, ob eine Institutspolicee des Arbeitgebers oder des Krankenhauses auch während der Elternzeit besteht, ist obligatorisch.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Ärzte in der Elternzeit mit früherer oder aktueller Leitungsverantwortung sollten ihre D&O-Police keinesfalls kündigen. Ärzteversichert prüft, ob die bestehende institutionelle oder individuelle D&O-Deckung die Elternzeit korrekt abdeckt und empfiehlt gegebenenfalls eine Verlängerung der Nachmeldefrist.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Der typische Fehler ist die Kündigung der D&O-Police in der Elternzeit, weil keine aktive Führungsaufgabe wahrgenommen wird. Dies übersieht das retrospektive Haftungsrisiko aus früheren Managemententscheidungen.

Fazit

D&O-Versicherung in der Elternzeit ist kein aktives Risiko, sondern passiver Schutz mit erheblichem Wert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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