Als etablierter Praxisinhaber tragen Sie Verantwortung für ein Unternehmen, Mitarbeiter und Patienten zugleich. Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Sie als leitende Person vor persönlicher Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die zu finanziellen Schäden führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Praxisinhaber haften persönlich für Managementfehler, die zu Schäden bei Mitarbeitern, Lieferanten oder der Praxis selbst führen.
  • Eine D&O-Versicherung übernimmt berechtigte und weist unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und deckt Rechtsverteidigungskosten.
  • Für Praxen mit mehreren Partnern oder angestellten Ärzten ist eine D&O-Versicherung besonders relevant, da gegenseitige Inanspruchnahmen möglich sind.

D&O-Versicherung in der Phase Etablierter Praxisinhaber

Praxisinhaber handeln als Unternehmer und können für Fehler im Praxismanagement persönlich haftbar gemacht werden: fehlerhafte Mitarbeiterführung, unterlassene Sicherheitspflichten, nicht eingehaltene Compliance-Anforderungen (z.B. DSGVO, Hygieneschutzgesetze) oder finanzielle Fehlentscheidungen bei Investitionen. Die persönliche Haftung aus solchen Situationen kann das Privatvermögen gefährden.

Die D&O-Versicherung deckt Haftungsansprüche Dritter gegen die Praxis oder gegen Sie persönlich als Geschäftsführer einer Betriebs-GmbH oder MVZ-GmbH. Für Einzelpraxen ist die Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht wichtig: Letztere deckt klassische Betriebsunfälle und Patientenschäden, während die D&O-Versicherung auf Managemententscheidungen fokussiert ist.

Die jährliche Prämie für eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von 1 bis 5 Millionen Euro liegt für mittelgroße Praxen bei 1.000 bis 3.000 Euro. Bei einer Betriebs-GmbH oder einem MVZ ist der Abschluss besonders empfehlenswert, da die GmbH-Geschäftsführerhaftung nach Paragraph 43 GmbHG eine erhebliche persönliche Haftungsexponierung schafft.

Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten

Etablierte Praxisinhaber, die in einem MVZ oder einer Praxisgemeinschaft tätig sind, sollten prüfen, ob eine gemeinschaftliche D&O-Versicherung für alle leitenden Personen oder eine individuelle Police sinnvoller ist. Ärzteversichert analysiert den spezifischen Haftungsrahmen des Praxismodells und empfiehlt die passende Lösung.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein verbreiteter Fehler ist die Annahme, die Berufshaftpflicht decke auch Managementfehler ab. Das ist nicht der Fall: Berufshaftpflicht deckt ärztliche Behandlungsfehler, nicht unternehmerische Entscheidungen. Ein zweiter Fehler ist das Abschließen einer D&O-Versicherung mit zu niedrigen Deckungssummen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Praxisvermögens und Umsatzes.

Fazit

Die D&O-Versicherung ist für etablierte Praxisinhaber mit Mitarbeitern und Unternehmensverantwortung ein wichtiger Baustein des Risikomanagements. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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