Die Directors-and-Officers-Versicherung ist für die meisten Fachärzte in klinischer Anstellung kein aktuelles Thema. Sobald jedoch leitende Funktionen übernommen oder Beteiligungen an medizinischen Gesellschaften eingegangen werden, ändert sich das.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine D&O-Versicherung schützt leitende Personen in Gesellschaften vor persönlichen Schadensersatzansprüchen bei Managementfehlern
- Für angestellte Fachärzte ohne leitende Funktion ist sie in der Regel nicht notwendig
- Wer in einer Ärztegenossenschaft, einem Praxisverbund oder einer MVZ-GmbH Mitglied oder Geschäftsführer ist, sollte die D&O prüfen
D&O-Versicherung in der Phase Facharzt
Als angestellter Facharzt ohne leitende Funktion ist man in der Regel nicht persönlich für Managementfehler des Arbeitgebers haftbar. Die persönliche Haftung beschränkt sich auf das eigene Handeln, das durch die Berufshaftpflicht abgedeckt ist. Eine D&O-Versicherung ist in dieser Situation nicht notwendig.
Das ändert sich, wenn ein Facharzt eine leitende Funktion in einer medizinischen Gesellschaft übernimmt. Dazu zählen: Mitgliedschaft in einer Ärztegenossenschaft als Vorstandsmitglied, Beteiligung an einer MVZ-GmbH als Gesellschafter-Geschäftsführer, Mitgliedschaft in einem Praxisverbund mit rechtlicher Gesellschaftsstruktur.
In diesen Fällen haftet man persönlich für Entscheidungen, die als Geschäftsführer oder Vorstand getroffen werden. Konkrete Haftungsbeispiele: fehlerhafte Kreditentscheidungen, die der Gesellschaft Schaden zufügen, arbeitsrechtliche Fehler bei der Mitarbeiterführung, oder die Verletzung von KV-Pflichten, die zu Honorarrückforderungen führen.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Wer eine Beteiligung an einer MVZ-GmbH oder einer anderen Ärztegesellschaft eingeht, sollte vor dem Einstieg prüfen, ob auf Gesellschaftsebene eine D&O-Versicherung besteht und ob diese neue Gesellschafter einschließt. Ärzteversichert berät Fachärzte, die medizinische Beteiligungen eingehen, zu allen versicherungsrechtlichen Aspekten dieser Entscheidung.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Eingehen von Gesellschaftsbeteiligungen ohne ausreichende Kenntnis der persönlichen Haftungsrisiken. Gerade jüngere Fachärzte unterschätzen, was es bedeutet, Gesellschafter einer GmbH zu sein.
Ebenfalls problematisch: das Verwechseln von D&O-Versicherung und Berufshaftpflicht. Wer glaubt, seine Berufshaftpflicht decke auch Managementfehler in einer Gesellschaft ab, liegt falsch.
Fazit
Für Fachärzte ohne Gesellschaftsbeteiligung oder Leitungsfunktion ist die D&O-Versicherung kein aktuelles Thema. Sobald das erste Gesellschaftsmandat übernommen wird, wird sie relevant. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin – D&O-Versicherung und Management-Haftung
- GDV – Managerhaftpflicht im Überblick
- Gesetze im Internet – GmbHG § 43 Haftung des Geschäftsführers
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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