Die Directors-and-Officers-Versicherung ist beim Niederlassungsstart für die meisten Einzelpraxen noch kein zwingendes Thema. In einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ hingegen schützt sie Geschäftsführer und leitende Gesellschafter vor persönlicher Haftung bei Managementfehlern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die D&O-Versicherung schützt leitende Personen in einer Gesellschaft vor persönlichen Schadensersatzansprüchen Dritter
  • Für Einzelpraxen ist sie in der Regel nicht notwendig, für MVZ-Gesellschafter und Gemeinschaftspraxis-Partner aber sinnvoll
  • Die Deckungssumme sollte mindestens 1 bis 3 Millionen Euro betragen

D&O-Versicherung in der Phase Niederlassungsstart

Als niedergelassener Einzelarzt tragen Sie als Person die volle unternehmerische Verantwortung für Ihre Praxis. Eine D&O-Versicherung schützt typischerweise Manager einer GmbH oder Aktiengesellschaft vor Ansprüchen der Gesellschaft selbst oder externer Gläubiger bei Managementfehlern. Für eine Einzelpraxis, bei der Eigentümer und Geschäftsführer identisch sind, ist diese Konstellation seltener relevant.

Wer jedoch eine Gemeinschaftspraxis als GbR oder GmbH gründet oder an einem MVZ als Gesellschafter beteiligt ist, hat eine andere Haftungssituation. Als Geschäftsführer einer MVZ-GmbH haften Sie persönlich für Managementfehler gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten. Typische D&O-Schadenfälle sind: fehlerhafte Abrechnungspraktiken, die zu Honorarregressforderungen führen, Pflichtverletzungen bei der Mitarbeiterführung oder fehlerhafte Investitionsentscheidungen, die der Gesellschaft Schaden zufügen.

Eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von 1 bis 3 Millionen Euro kostet für eine Arztpraxis jährlich rund 500 bis 2.000 Euro, abhängig von Umsatz und Gesellschaftsstruktur.

Worauf Ärzte zum Niederlassungsstart besonders achten sollten

Wer als Gesellschafter in eine bestehende MVZ-Struktur einsteigt, sollte vor dem Eintritt prüfen, ob eine D&O-Versicherung auf Gesellschaftsebene besteht und ob diese den neuen Gesellschafter automatisch einschließt. Ärzteversichert prüft auf Anfrage, ob die bestehenden Versicherungen der Gesellschaft ausreichend sind oder ob eine eigene Police empfehlenswert ist.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Verwechseln von D&O-Versicherung und Berufshaftpflicht. Die Berufshaftpflicht deckt Behandlungsfehler, die D&O-Versicherung deckt Managementfehler. Beide sind für MVZ-Gründer notwendig, aber für unterschiedliche Risiken.

Ebenfalls problematisch: der Abschluss einer D&O-Versicherung ohne Abstimmung mit den Mitgesellschaftern. Wenn nur ein Gesellschafter versichert ist, kann das bei einem Streit unter Gesellschaftern zu komplexen Situationen führen.

Fazit

Die D&O-Versicherung ist beim Niederlassungsstart in einer Einzelpraxis oft entbehrlich, bei einer MVZ-Beteiligung oder Gemeinschaftspraxis aber eine wichtige Ergänzung des Versicherungsschutzes. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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