Eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) ist für PJ-Studierende aktuell kein relevantes Thema: Diese Absicherung richtet sich an Personen in Leitungs- und Aufsichtsfunktionen, die persönlich für Entscheidungen haftbar gemacht werden können. Im Praktischen Jahr haben Studierende keine Leitungsverantwortung, weshalb keine D&O-Versicherungspflicht besteht.
Das Wichtigste in Kürze
- D&O-Versicherungen schützen Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor persönlichen Haftungsansprüchen aus Managemententscheidungen.
- Im PJ besteht keine Leitungsverantwortung, daher ist eine D&O-Versicherung in dieser Phase nicht notwendig und nicht sinnvoll.
- Relevant wird die D&O-Versicherung erst bei der eigenen Praxisgründung, MVZ-Beteiligung oder einer Chefarztposition mit eigenem Budgetverantwortung.
D&O-Versicherung in der Phase PJ
PJ-Studierende arbeiten unter Aufsicht und Verantwortung approbierter Ärzte. Sie treffen keine eigenständigen Leitungsentscheidungen mit unternehmerischen Konsequenzen. Die für eine D&O-Versicherung typischen Haftungsszenarien (fehlerhafte Investitionsentscheidung, Vertragskündigung ohne ausreichende Grundlage, Verletzung von Sorgfaltspflichten als Organ einer Gesellschaft) kommen im PJ nicht vor.
Der PJ-Abschnitt ist stattdessen eine gute Gelegenheit, sich über die grundlegende Versicherungsstruktur eines Arztes zu informieren. Wichtige Absicherungen beim Berufseinstieg sind: Berufshaftpflichtversicherung (für Behandlungsfehler), BU-Versicherung (für den Verlust der Arbeitsfähigkeit) und die private Haftpflichtversicherung (für Alltagsschäden).
Für spätere Karrierephasen, insbesondere bei der eigenen Praxisgründung, Beteiligung an einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem MVZ, oder bei einer Chefarztposition mit Mitarbeiterfühigkeit und Budgetverantwortung, wird die D&O-Versicherung relevant. Wer dann rechtzeitig informiert ist, kann die passende Police abschließen.
Worauf PJ-Studierende besonders achten sollten
Im PJ sollten Studierende prüfen, ob die Haftpflichtversicherung der Klinik Behandlungsfehler abdeckt, die unter Aufsicht begangen werden. In der Regel sind PJ-Studierende über die Haftpflicht des Krankenhauses mitversichert, was aber nicht bedeutet, dass persönliche Haftungsrisiken vollständig ausgeschlossen sind. Ärzteversichert berät beim Überblick über notwendige Versicherungen für den Berufseinstieg.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Abschließen von Versicherungen, die in der aktuellen Karrierephase nicht benötigt werden, und das gleichzeitige Vernachlässigen wirklich wichtiger Absicherungen wie der BU-Versicherung. Ein zweiter Fehler ist die Annahme, dass der Arbeitgeber alle Risiken vollständig abdeckt.
Fazit
D&O-Versicherung ist im PJ kein Thema, aber der Überblick über die eigene Versicherungssituation sollte früh aufgebaut werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – D&O-Versicherung
- BaFin – Managerhaftung
- Bundesärztekammer – PJ und Berufseinstieg
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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