Nach einer beruflichen Unterbrechung kehren viele Ärzte in leitende oder organisatorische Positionen zurück. Wer dabei Führungsverantwortung übernimmt oder sich in einer GmbH-Struktur engagiert, braucht den Blick auf die D&O-Versicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung
- Beim Wiedereinstieg in eine leitende Position sollte der bestehende D&O-Schutz des Arbeitgebers geprüft werden
- Wer sich an einer Praxis oder einem MVZ als Gesellschafter beteiligt, hat sofort persönlichen D&O-Bedarf
D&O-Versicherung in der Phase Wiedereinstieg
Der Wiedereinstieg nach Elternzeit oder anderen Unterbrechungen führt manchmal in Positionen mit größerer Verantwortung als zuvor. Wer nach der Pause zur Oberärztin aufsteigt oder eine Abteilungsleitung übernimmt, trägt Entscheidungsverantwortung mit möglichen Haftungsfolgen nach § 43 GmbHG oder ähnlichen Regelungen in anderen Rechtsformen.
Die D&O-Versicherung des Arbeitgebers deckt in der Regel alle leitenden Angestellten ab, wenn sie ausreichend dimensioniert ist. Deckungssummen von unter 1 Million Euro sind für Kliniken zu niedrig, da Behandlungsfehler oder Managemententscheidungen schnell größere Schadensersatzforderungen auslösen können. Empfehlenswert sind Deckungssummen ab 2 bis 5 Millionen Euro.
Wer beim Wiedereinstieg eine Praxis mitgründet oder sich an einem MVZ beteiligt, wird Gesellschafter oder sogar Geschäftsführer. Als GmbH-Geschäftsführer haftet man nach § 43 GmbHG persönlich mit dem Privatvermögen für Pflichtverletzungen. Eine eigene D&O-Police kostet für diese Konstellation je nach Umsatz der GmbH zwischen 1.000 und 5.000 Euro jährlich und ist klar empfehlenswert.
Worauf Wiedereinsteiger besonders achten sollten
Wer nach einer Pause in eine neue Organisation einsteigt, sollte nicht nur den Arbeitsvertrag prüfen, sondern auch die Versicherungslandschaft des neuen Arbeitgebers. Ärzteversichert prüft für Ärzte beim Wiedereinstieg, ob die D&O-Deckung des Arbeitgebers ausreicht und ob eine eigene Ergänzungspolice notwendig ist.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Ignorieren der D&O-Frage beim Wiedereinstieg in eine GmbH-Struktur. Wer ohne Prüfung unterschreibt und später in einen Haftungsfall gerät, ist mit seinem Privatvermögen exponiert.
Ebenfalls problematisch: das Vertrauen darauf, dass die Arbeitgeberhaftpflicht alle Risiken abdeckt. Die Arbeitgeberhaftpflicht schützt Dritte vor Schäden durch Mitarbeiter, aber nicht die leitenden Angestellten selbst vor Regressansprüchen des Unternehmens.
Fazit
Beim Wiedereinstieg in leitende Funktionen gehört die D&O-Frage auf die Checkliste. Wer hier aufmerksam ist, schützt sein Privatvermögen vor unerwarteten Haftungsrisiken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – D&O-Versicherung für Manager und Führungskräfte
- BaFin – Haftpflichtversicherungen im Überblick
- Gesetze im Internet – § 43 GmbHG Haftung der Geschäftsführer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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