Das Elterngeld für Assistenzärzte ist aufgrund der Deckelung bei 1.800 Euro eine erhebliche Einschränkung. Mit gezielter Planung lässt sich jedoch das Maximum herausholen und die Weiterbildungszeit möglichst wenig unterbrechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Basiselterngeld ist auf 1.800 Euro monatlich gedeckelt, was bei einem Assistenzarztgehalt von 5.000 Euro einer Lohnersatzquote von nur 36 Prozent entspricht
- Die Wahl des Bemessungszeitraums kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro monatlich erhöhen
- Eine Kombination aus Elterngeld und ElterngeldPlus verlängert die Bezugsdauer
Elterngeld-Optimierung in der Phase Assistenzarzt
Ein Assistenzarzt mit einem Bruttogehalt von 5.000 Euro erhält nach Abzug aller Abgaben ein Nettoeinkommen von rund 3.200 Euro. Das Elterngeld in Höhe von 65 bis 67 Prozent dieses Nettodurchschnitts wäre rund 2.080 bis 2.150 Euro, aber die gesetzliche Deckelung setzt bei 1.800 Euro an. Damit erhält ein gut verdienender Assistenzarzt weniger Elterngeld als tatsächlich errechnet würde.
Wichtig ist der Bemessungszeitraum: Maßgeblich sind die letzten zwölf abgeschlossenen Monate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Einkommensausfall durch Krankheit, Kurzarbeit oder Elternzeit für ein älteres Kind können auf Antrag ausgeklammert werden. Wer im Vorjahr eine Gehaltserhöhung oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten hat, sollte dies in der Berechnung berücksichtigen.
Das ElterngeldPlus ermöglicht es, den Bezugszeitraum zu verlängern. Wer nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkommt und zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeitet, erhält gemeinsam mit dem Partner vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate durch den Partnerschaftsbonus.
Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten
Für Assistenzärzte in der Weiterbildung ist die Frage besonders wichtig, wie lange die Elternzeit dauern soll, ohne die Facharztweiterbildung zu stark zu verzögern. Ärzteversichert empfiehlt, das Elterngeld gemeinsam mit der Weiterbildungsplanung zu optimieren und dabei beide Partner einzubeziehen, da die Aufteilung erhebliche finanzielle Auswirkungen hat.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen des Antragsmonats: Das Elterngeld muss spätestens drei Monate nach der Geburt beantragt werden, sonst verfallen rückwirkende Ansprüche für vergangene Monate. Eine verspätete Antragstellung kostet bares Geld.
Ebenfalls problematisch: das Ignorieren des Partners. Wenn der Partner das Elterngeld nicht beantragt und damit keinen Elternmonat in Anspruch nimmt, entfallen die zwei Partnermonate, die nur durch aktive Nutzung beider Partner entstehen.
Fazit
Das Elterngeld als Assistenzarzt zu optimieren erfordert Planung, aber die Mühe lohnt sich, da selbst kleine Anpassungen hunderte Euro zusätzlich bedeuten können. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie – Elterngeldrechner
- Gesetze im Internet – BEEG
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Elternzeit und Teilzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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