Etablierte Praxisinhaber mit hohem Praxisgewinn stoßen beim Elterngeld an eine wichtige Grenze: Der maximale Elterngeldanspruch ist auf 1.800 Euro monatlich (ElterngeldPlus: 900 Euro) gedeckelt. Dennoch gibt es Optimierungsmöglichkeiten, die den tatsächlichen Elterngeldbezug maximieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen des Bemessungszeitraums (12 Monate vor der Geburt) und beträgt 65 Prozent davon, maximal 1.800 Euro monatlich.
- Selbstständige Ärzte können durch gezielte Steuergestaltung im Bemessungszeitraum das relevante Nettoeinkommen optimieren.
- ElterngeldPlus ermöglicht den doppelten Bezugszeitraum bei halbem Betrag, was für Praxisinhaber mit Teilzeittätigkeit attraktiv sein kann.
Elterngeld-Optimierung in der Phase etablierter Praxisinhaber
Für etablierte Praxisinhaber mit einem Praxisgewinn von 150.000 Euro und mehr ist das Elterngeld aufgrund der gesetzlichen Höchstgrenze von 1.800 Euro monatlich relativ gering im Verhältnis zum gewohnten Einkommen. Dennoch sollte der maximale Anspruch sichergestellt werden.
Der Schlüssel liegt im Bemessungszeitraum. Bei Selbstständigen wird in der Regel der steuerrechtliche Gewinn aus dem Einkommensteuerbescheid des Jahres vor der Geburt zugrunde gelegt. Wer im Bemessungsjahr ungewöhnlich hohe Abzüge (Praxisinvestitionen, Rürup-Beiträge) hatte, kann trotz hohem Umsatz einen niedrigeren Gewinn und damit theoretisch weniger Elterngeld erhalten.
Eine gezielte Steueroptimierung im Bemessungsjahr sollte darauf achten, dass Abzüge, die das Elterngeld-Nettoeinkommen senken, nur so weit genutzt werden, wie es unter Berücksichtigung der Elterngeld-Grenze sinnvoll ist. Da der Höchstsatz ohnehin bei 1.800 Euro liegt, ist eine exakte Berechnung wichtig.
Für den bezugnehmenden Elternteil, der die Praxis in der Elternzeit reduziert weiterführt, ist ElterngeldPlus interessant: Wer bis zu 32 Stunden wöchentlich weiterarbeitet und dabei weniger verdient als zuvor, kann ElterngeldPlus beantragen, das über einen längeren Zeitraum gezahlt wird.
Worauf Praxisinhaber besonders achten sollten
Die Beantragung des Elterngeldes sollte frühzeitig erfolgen, da Elterngeld rückwirkend nur für 3 Monate beantragt werden kann. Ärzteversichert empfiehlt, die Elterngeldplanung gemeinsam mit dem Steuerberater und dem Sozialleistungsamt zu koordinieren.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Versäumen der rechtzeitigen Antragstellung, was zu Leistungsverlusten führt. Ein zweiter Fehler ist das Vergessen der Meldepflicht, wenn die Einkommensgrenzen für ElterngeldPlus durch Praxistätigkeit überschritten werden.
Fazit
Elterngeld-Optimierung für Praxisinhaber ist komplex, aber lohnend. Wer die Steuergestaltung im Bemessungsjahr und die Bezugszeitstrategie sorgfältig plant, holt den maximal möglichen Betrag heraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie – Elterngeld
- BMAS – ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
- Gesetze im Internet – BEEG §2
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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