Eltern im Praktischen Jahr sind finanziell in einer besonders herausfordernden Situation: Das PJ-Aufwandsentgeld liegt bei 200 bis 700 Euro monatlich, und eine Elternschaft bedeutet erhebliche Mehrkosten. Elterngeld ist in dieser Phase ein wichtiges Instrument, dessen Berechnung jedoch Fallstricke hat.
Das Wichtigste in Kürze
- PJ-Studierende, die Elterngeld beantragen, erhalten mindestens den Basisbetrag von 300 Euro monatlich (Sockelbetrag), unabhängig vom Einkommen vor der Geburt.
- Wer im Bemessungszeitraum vor der Geburt kein oder sehr geringes Einkommen hatte, erhält den Mindest-Elterngeldanspruch, der 67 Prozent eines kalkulierten Mindesteinkommens entspricht.
- ElterngeldPlus ermöglicht PJ-Studierenden mit Partnerschaftsbonus höhere Gesamtleistungen, wenn beide Elternteile Teilzeit arbeiten.
Elterngeld-Optimierung in der Phase PJ
PJ-Studierende, die Eltern werden, haben häufig einen der niedrigsten Elterngeldansprüche aller Berufsgruppen, weil das Bemessungseinkommen der 12 Monate vor der Geburt gering ist. Der Mindest-Elterngeldanspruch liegt bei 300 Euro monatlich für 12 Monate (oder 24 Monate ElterngeldPlus mit je 150 Euro). Dieser Betrag ist unabhängig vom Einkommen garantiert.
Wer im Bemessungszeitraum ein PJ-Stipendium, Unterhaltsleistungen oder andere Einnahmen hatte, sollte diese sorgfältig dokumentieren, da jeder nachgewiesene Einkommensbetrag den Elterngeldanspruch erhöht.
Der Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus bietet Vorteile, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten: 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate werden dann gezahlt, was den Gesamtbezugszeitraum verlängert. PJ-Studierende, die in einem PJ-Abschnitt sind, der parallel zur Elternzeit des Partners liegt, könnten bei entsprechender Teilzeitkonstellation von diesem Bonus profitieren.
Worauf PJ-Studierende besonders achten sollten
Der Elterngeldantrag sollte schnellstmöglich nach der Geburt gestellt werden, da Elterngeld rückwirkend nur für 3 Monate ausgezahlt wird. Wichtig ist auch, alle Einkommensquellen des Bemessungszeitraums vollständig anzugeben. Ärzteversichert berät auch beim Übergang vom Studium in die Approbation, wenn sich die finanzielle Situation schnell ändert.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Nichtwissen über den gesetzlichen Mindeststockbetrag: Viele PJ-Studierende beantragen kein Elterngeld, weil sie glauben, bei geringem Einkommen keinen Anspruch zu haben. Ein zweiter Fehler ist das Verpassen der rückwirkenden 3-Monats-Frist.
Fazit
Elterngeld im PJ ist auch bei geringem Einkommen möglich und sollte in jedem Fall beantragt werden. Der Mindestbetrag von 300 Euro monatlich steht allen Eltern zu. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie – Elterngeld
- Gesetze im Internet – BEEG
- BMAS – Elterngeldrechner
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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