Ärzte, die kurz vor der Praxisabgabe oder bereits im Ruhestand sind und in dieser Phase noch Kinder bekommen, sehen sich mit einer ungewöhnlichen Elterngeld-Situation konfrontiert. Die typische Lebenssituation in dieser Phase ist jedoch keine Elternschaft mehr, weshalb dieser Artikel die für ältere Ärzte relevanten Aspekte beleuchtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ärzte im Rentenalter oder kurz davor bekommen in der Praxis selten erstes Elterngeld, aber als Großeltern oder in familiären Unterstützungsrollen können Elterngeld-Regelungen trotzdem relevant werden.
  • Wer in der Phase der Praxisabgabe noch ein Kind erwartet (Spätgeburt), hat besondere Herausforderungen bei der Elterngeld-Berechnung, da das Einkommen im Bemessungszeitraum durch Praxisübergabe-Effekte beeinflusst sein kann.
  • Für Praxisinhaber, die kurz vor der Abgabe Elterngeld beantragen, gilt: Der Praxisgewinn im Bemessungsjahr ist ausschlaggebend, was bei anstehendem Praxisverkauf steuerlich zu berücksichtigen ist.

Elterngeld-Optimierung in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand

Die typische Lebenssituation beim Übergang in den Ruhestand ist das Ende der aktiven Familienphase, nicht deren Beginn. Dennoch kommen in der Praxis vereinzelt Fälle vor, bei denen Ärzte kurz vor der Praxisabgabe noch einmal Eltern werden oder in Patchwork-Familien elterngeldrelevante Situationen entstehen.

Für diese Ausnahmesituation gilt: Das Elterngeld basiert auf dem Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt. Bei einem Praxisinhaber, der im Bemessungsjahr erhebliche Einnahmen aus einem Praxisverkauf hatte, ist zu klären, ob und wie diese Einnahmen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden. Einmalige Veräußerungsgewinne aus dem Praxisverkauf werden in der Regel nicht als laufendes Einkommen für das Elterngeld angerechnet, was den Elterngeldanspruch auf Basis des laufenden Praxisgewinns begrenzt.

Für die überwiegende Mehrheit der Ärzte in dieser Lebensphase ist Elterngeld kein relevantes Thema. Stattdessen sind es die Themen der Rentenplanung, der Praxisübergabe und der Absicherung im Alter, die im Vordergrund stehen.

Worauf Ärzte in der Phase Praxisabgabe besonders achten sollten

Wer tatsächlich kurz vor der Praxisabgabe Elterngeld beantragt oder in einer familiären Situation steckt, in der Elterngeldrecht relevant wird, sollte die Besonderheiten der Selbstständigen-Elterngeldberechnung kennen. Ärzteversichert steht auch für allgemeine Absicherungsfragen in der Übergangsphase zur Verfügung.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein möglicher Fehler ist die Annahme, ein Praxisverkaufsgewinn erhöhe den Elterngeldanspruch erheblich, was in der Regel nicht der Fall ist. Ein zweiter Fehler ist das Verwechseln von Elterngeld-Fristen, wenn der Elterngeldantrag aus Zeitgründen zu spät gestellt wird.

Fazit

Elterngeld ist in der Phase der Praxisabgabe ein Nischenthema. Für die wenigen, bei denen es relevant wird, ist eine genaue Kenntnis der Bemessungsgrundlagen wichtig, insbesondere beim Zusammentreffen mit einem Praxisverkauf. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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