In der Facharztstufe sind viele Ärzte im Alter von 35 bis 45 Jahren. In dieser Phase werden Eltern älter und Erbschaften werden konkreter. Wer sich vorbereitet, handelt klüger und spart Steuern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erbschaftsteuerfreibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro je Elternteil, also 800.000 Euro insgesamt
  • Wer eine Praxis erbt, muss die Zulassungsfrage gesondert klären, da ärztliche Zulassungen nicht vererbbar sind
  • Frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können mehrfach Freibeträge alle zehn Jahre ausschöpfen

Erbschaft in der Phase Facharzt

Als Facharzt kann man auf zwei Arten von Erbschaften betroffen sein: als Erbe nach dem Tod der Eltern oder als zukünftiger Erblasser, der jetzt beginnt, sein eigenes Vermögen nachhaltig zu planen.

Wer Vermögen von den Eltern erbt, hat Freibeträge nach dem ErbStG: 400.000 Euro je Elternteil, also 800.000 Euro insgesamt. Bei einem Erbe von 1.000.000 Euro wären 200.000 Euro steuerpflichtig. In Steuerklasse I liegt der Steuersatz dann bei 11 Prozent, also 22.000 Euro Erbschaftsteuer. Wer die Erbschaft aktiv gestaltet, kann durch vorzeitige Schenkungen (alle zehn Jahre erneute Freibeträge) erheblich Erbschaftsteuer sparen.

Wer eine elterliche Praxis erbt, steht vor einem besonderen Problem: Die Kassenarztzulassung erlischt mit dem Tod des Praxisinhabers. Der Erbe kann nicht einfach die Praxis weiterführen, ohne eine eigene Zulassung bei der KV zu beantragen. Das Verfahren nimmt mehrere Monate in Anspruch. Eine gut geplante Nachfolgeregelung zu Lebzeiten verhindert diese Situation.

Worauf Fachärzte besonders achten sollten

Wer selbst bereits Vermögen aufgebaut hat und Kinder hat, sollte die eigene Erbschaftsplanung nicht auf die lange Bank schieben. Testament, Bezugsberechtigungen und Vollmachten sollten aktuell sein. Ärzteversichert empfiehlt, im Zusammenhang mit der Erbschaftsplanung auch die Versicherungsstruktur zu prüfen: Eine laufende Lebensversicherung oder Versorgungswerkrente hat eigene Bezugsberechtigungsregelungen, die unabhängig vom Testament gelten.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Warten auf den Erbfall, um sich mit dem Thema zu befassen. Wer erst nach dem Tod der Eltern anfängt zu handeln, hat keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr für steueroptimierte Übertragungen.

Ebenfalls problematisch: das Annehmen einer Erbschaft ohne Prüfung von Schulden. Wer eine Erbschaft antritt, übernimmt auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Im Zweifel gibt es die Möglichkeit der Erbausschlagung innerhalb von sechs Wochen.

Fazit

Das Thema Erbschaft wird als Facharzt relevanter, sowohl als potenzieller Erbe als auch als Planer des eigenen Nachlasses. Wer sich jetzt damit befasst, spart Steuern und vermeidet Überraschungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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