Eine Erbschaft zum Zeitpunkt des Niederlassungsstarts kann als wichtiges Eigenkapital für die Praxisfinanzierung dienen. Gleichzeitig entstehen steuerliche Pflichten und finanzielle Entscheidungen, die gut durchdacht sein sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erbschaften sind erbschaftssteuerpflichtig, wobei Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro genießen und der darüber liegende Betrag mit 7 bis 30 Prozent besteuert wird.
  • Geerbtes Kapital kann direkt als Eigenkapital in die Praxisfinanzierung einfließen und die notwendige Kreditaufnahme reduzieren.
  • Ein Testament oder ein Erbvertrag mit den eigenen Eltern über eine spätere Praxisübernahme oder Immobilie sollte frühzeitig besprochen werden.

Erbschaft beim Niederlassungsstart

Ärzte, die zum Zeitpunkt des Niederlassungsstarts erben, befinden sich in einer günstigen Position: Das geerbte Kapital reduziert den Finanzierungsbedarf für die Praxis und senkt damit die Zinsbelastung über die Kreditlaufzeit erheblich. Bei einem geerbten Betrag von 100.000 Euro und einem Praxiskredit zu 4,5 Prozent Zinsen bedeutet das eine Ersparnis von 4.500 Euro Jahresbelastung.

Steuerlich gilt: Der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaftsteuer beträgt 400.000 Euro je Elternteil, also bis zu 800.000 Euro für beide Elternteile zusammen, innerhalb von 10 Jahren. Erbschaften unter diesem Betrag sind steuerfrei. Für größere Erbschaften gilt ein Steuersatz von 7 Prozent (bis 75.000 Euro über dem Freibetrag) bis zu 30 Prozent (über 26 Millionen Euro). Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme vom Erbfall beim Finanzamt eingereicht werden.

Wenn die Erbschaft Immobilien umfasst, sollte deren Nutzung strategisch überlegt werden: als Praxisstandort (Mietersparnis), als Renditeobjekt (Mieteinnahmen) oder als Verkaufsobjekt (Liquiditätszuwachs für Praxisinvestition).

Worauf Niedergelassene beim Start besonders achten sollten

Wenn im Rahmen einer Erbschaft auch Unternehmensanteile oder eine Arztpraxis selbst übernommen werden, entstehen besondere Herausforderungen: Die Praxiszulassung ist nicht automatisch vererbbar, und die kassenärztliche Zulassung muss neu beantragt werden. Ärzteversichert empfiehlt, im Zusammenhang mit einer Erbschaft die Versicherungsverträge der übernommenen Praxis zu überprüfen und auf eigenen Namen umzuschreiben.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Erbschaftsteuereklärungspflicht, was zu Nachzahlungen und Bußgeldern führt. Ein zweiter Fehler ist die vollständige Nutzung der Erbschaft für die Praxisfinanzierung ohne Beibehaltung einer persönlichen Liquiditätsreserve von mindestens 3 bis 6 Monatsausgaben.

Fazit

Eine Erbschaft zum Niederlassungsstart ist ein großes Glück, wenn sie klug eingesetzt wird. Steuerliche Pflichten und strategische Überlegungen sollten dabei nicht vernachlässigt werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →