Im Praktischen Jahr steht eine Erbschaft nicht auf der Agenda. Aber wer früh versteht, wie Erbschaften funktionieren und welche Steuerfreibeträge gelten, ist besser vorbereitet, wenn es einmal relevant wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder haben einen Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil (also 800.000 Euro gesamt)
- Wer mehr erbt, zahlt Erbschaftsteuer nach Steuerklasse I, beginnend bei 7 Prozent bis zu 30 Prozent
- Das Erbe beeinflusst das BAföG und ggf. Stipendien, wenn es während des Studiums anfällt
Erbschaft in der Phase PJ (Praktisches Jahr)
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) regelt, wer wie viel Erbschaftsteuer zahlen muss. Kinder sind in Steuerklasse I und haben einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil. Bei einem Erbe von 600.000 Euro von einem Elternteil sind 200.000 Euro steuerpflichtig, der Steuersatz liegt bei 11 Prozent, also 22.000 Euro Erbschaftsteuer. Geschwister und weitere Verwandte haben deutlich niedrigere Freibeträge.
Wer im PJ ein Erbe antritt, sollte wissen, dass Bargeld und Kontoguthaben sofort steuerrelevant sind. Immobilien werden nach dem Bewertungsgesetz (BewG) mit dem Verkehrswert angesetzt. Ein geerbtes Depot mit ETFs und Aktien im Wert von 150.000 Euro liegt noch innerhalb des Freibetrags, wenn es der einzige Erbanteil ist.
Für PJler mit BAföG oder Stipendien ist besondere Vorsicht geboten: Eine Erbschaft kann das verfügbare Vermögen erhöhen und damit den Anspruch auf Förderung gefährden. Das BAföG hat eine Vermögensfreigrenze von rund 15.000 Euro (Stand 2025), ein größeres Erbe kann dazu führen, dass die Förderung für das folgende Semester entfällt.
Worauf PJler besonders achten sollten
Wer im PJ oder kurz davor ein Erbe antritt, sollte das nicht einfach auf dem Girokonto liegen lassen. Ärzteversichert empfiehlt, den Betrag strukturiert anzulegen: zunächst die steuerlichen Fristen wahren (die Erbschaftsteuer muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbes beim Finanzamt gemeldet werden), dann eine sinnvolle Anlage in ETFs oder Festgeld wählen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Ignorieren der Meldepflicht für das Erbe. Wer das Erbe nicht fristgerecht meldet, kann Bußgelder riskieren.
Ebenfalls problematisch: das Ausgeben des geerbten Kapitals für kurzfristige Bedürfnisse statt für langfristige Anlage. Wer mit 26 Jahren 50.000 Euro erhält und diese vollständig investiert, hat bei 6 Prozent Rendite nach 41 Jahren über 500.000 Euro.
Fazit
Eine Erbschaft im PJ ist eine seltene, aber bedeutsame finanzielle Situation. Wer sie richtig handhabt, legt den Grundstein für langfristigen Vermögensaufbau. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Erbschaftsteuer und Freibeträge
- Gesetze im Internet – ErbStG Erbschaftsteuergesetz
- BaFin – Kapitalanlage für junge Anleger
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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