Im Ruhestand werden viele Ärzte zu Erblassern, die ihr aufgebautes Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchten. Eine vorausschauende Nachlassplanung minimiert die Erbschaftsteuer und sorgt für eine geordnete Vermögensübertragung.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder erben bis zu 400.000 Euro je Elternteil erbschaftssteuerfrei, Ehegatten bis zu 500.000 Euro.
- Schenkungen zu Lebzeiten nutzen dieselben Freibeträge und können alle 10 Jahre wiederholt werden, was eine erhebliche steuerfreie Übertragung ermöglicht.
- Die Praxisübergabe an Kinder unterliegt besonderen steuerlichen Regelungen für Betriebsvermögen, die eine weitgehend steuerfreie Übertragung ermöglichen.
Erbschaft in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand
Ärzte, die ein Leben lang Vermögen aufgebaut haben, stehen im Ruhestand vor der Frage der optimalen Weitergabe. Ein Gesamtvermögen von 1,5 bis 3 Millionen Euro, bestehend aus Praxiswert, Immobilien und Finanzanlagen, ist bei langjährig niedergelassenen Ärzten keine Seltenheit.
Ohne aktive Planung greift das gesetzliche Erbrecht, das zu Konflikt und erheblicher Steuerlast führen kann. Mit einem Testament und einer durchdachten Schenkungsstrategie lässt sich die Steuerlast erheblich senken: Bei einem Kind und einem Vermögen von 1,5 Millionen Euro und einem Freibetrag von 400.000 Euro fällt auf 1,1 Millionen Euro Erbschaftsteuer zwischen 11 und 19 Prozent an. Durch Schenkungen von 400.000 Euro heute (steuerfrei) und erneut in 10 Jahren (steuerfrei, falls der Freibetrag wieder vollständig besteht) kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.
Betriebsvermögen, wie eine noch laufende Praxis, unterliegt beim Vererben besonderen Regeln: Bei Fortführung durch den Erben über 7 Jahre gelten erhebliche Vergünstigungen nach Paragraphen 13a und 13b ErbStG, was die steuerliche Belastung nahezu auf null reduzieren kann.
Worauf Ärzte in der Phase Praxisabgabe besonders achten sollten
Die Nachlassplanung sollte alle Versicherungsverträge einbeziehen: Begünstigungsregelungen in Risikolebensversicherungen, betrieblichen Altersvorsorgen und privaten Rentenversicherungen sind testamentarisch häufig nicht berücksichtigt und müssen separat angepasst werden. Ärzteversichert überprüft auf Wunsch alle Versicherungsverträge auf ihre Nachlasskompatibilität.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein verbreiteter Fehler ist das Fehlen eines Testaments, was zur gesetzlichen Erbfolge führt und möglicherweise nicht den Wünschen des Erblassers entspricht. Ein zweiter Fehler ist das Verschenken zu großer Vermögensteile ohne Rückforderungsrecht, was die eigene finanzielle Sicherheit im Alter gefährden kann.
Fazit
Eine vorausschauende Erbschafts- und Schenkungsplanung ist im Ruhestand ein zentrales Thema. Wer frühzeitig plant, schützt das aufgebaute Vermögen für die nächste Generation. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – ErbStG
- Bundesministerium der Finanzen – Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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