Der Niederlassungsstart bringt neue finanzielle Komplexität mit sich. ETF-Sparpläne bieten eine einfache und kosteneffiziente Möglichkeit, neben dem Praxisaufbau weiterhin Privatvermögen aufzubauen, ohne aufwendiges Portfolio-Management zu betreiben.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Anlaufphase der Praxis (erste 12 bis 24 Monate) sollte die Sparrate temporär reduziert werden, um die Praxisliquidität nicht zu gefährden.
- Als Selbstständiger fällt die automatische Lohnsteuerzahlung weg: ETF-Erträge müssen in der Einkommensteuererklärung als Kapitalerträge angegeben werden.
- Praxisgewinne, die nicht in der Praxis benötigt werden, können regelmäßig in ETFs transferiert werden, um das Privatvermögen von der Praxis zu trennen.
ETF-Sparplan beim Niederlassungsstart
Niedergelassene Ärzte sind in der Anfangsphase oft mit höheren Ausgaben und niedrigeren Einnahmen konfrontiert, als in der Planungsphase antizipiert. In dieser Zeit ist ein reduzierter ETF-Sparplan von 200 bis 300 Euro monatlich besser als gar keiner: Er hält die Investitionsgewohnheit aufrecht und ermöglicht bei günstigen Marktphasen niedrige Durchschnittseinstiegskurse.
Sobald die Praxis wirtschaftlich stabil läuft (typisch nach 18 bis 36 Monaten), kann die Sparrate auf das ursprünglich geplante Niveau oder darüber angehoben werden. Als Faustregel gilt: 15 bis 20 Prozent des Privatentnahmebetrags in ETFs investieren.
Ein wichtiger Aspekt für Niedergelassene ist die klare Trennung zwischen Praxisvermögen und Privatvermögen: Das Praxiskonto und das ETF-Depot sollten vollständig getrennt sein. Praxisgewinne gehören zunächst auf das Praxiskonto und können dann in definierten Beträgen als Privatentnahmen auf das Privatkonto und von dort in den Sparplan transferiert werden.
Worauf Niedergelassene zum Start besonders achten sollten
Bei Selbstständigen werden Kapitalerträge aus dem ETF-Depot in der Einkommensteuererklärung angegeben, wobei die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Erträge über den Freistellungsauftrag (1.000 Euro jährlich) anfällt. Ärzteversichert empfiehlt, den Steuerberater in die ETF-Planung einzubeziehen, um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das vollständige Einstellen des ETF-Sparplans bei jeder wirtschaftlichen Schwankung in der Praxis. Besser ist es, den Sparplan auf ein Mindestmaß zu reduzieren, aber nie ganz zu stoppen. Ein zweiter Fehler ist die Vermischung von Praxis- und Privatvermögen, was steuerliche Probleme und einen unklaren Vermögensüberblick erzeugt.
Fazit
Ein ETF-Sparplan gehört auch beim Niederlassungsstart zur Finanzplanung, selbst wenn die Rate temporär reduziert wird. Kontinuität schlägt Höhe. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin – Kapitalanlage für Selbstständige
- Bundesministerium der Finanzen – Selbstständige und Steuern
- KBV – Praxisfinanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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