Manche Ärzte nutzen die Elternzeit als Planungsphase für die spätere Niederlassung. Das ist eine legitime Strategie, erfordert aber ein klares Bewusstsein für die zeitlichen und finanziellen Grenzen dieser Phase.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit kann eine Niederlassung vorbereitet, aber in der Regel nicht vollständig vollzogen werden
  • Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit während der Elternzeit kann das Elterngeld beeinflussen
  • Eine Praxisgründung oder Praxisübernahme erfordert die volle Verfügbarkeit als Arzt

Existenzgründung nach Klinik in der Phase Elternzeit

Rechtlich ist es möglich, während der Elternzeit als Honorararzt oder in geringem Umfang freiberuflich tätig zu sein. Jedoch gilt: Wer eine Praxis gründet oder übernimmt, übernimmt damit eine Vollzeitverantwortung, die mit der Elternzeit nicht vereinbar ist. Die Kassenärztliche Vereinigung erwartet, dass zugelassene Vertragsärzte in ihrem Umfang auch tatsächlich tätig sind.

Die Elternzeit kann aber sehr sinnvoll zur Vorbereitung genutzt werden. In dieser Zeit können Businesspläne erstellt, Standorte gesichtet, Gespräche mit Banken geführt und Praxisräume geplant werden. Wer am Ende der Elternzeit direkt in die Niederlassung wechseln möchte, sollte spätestens sechs Monate vorher den Antrag auf Zulassung beim Zulassungsausschuss stellen.

Die Gesamtkosten einer Praxisgründung liegen je nach Ausstattung und Fachrichtung zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Die Planung dieser Investition, einschließlich Kreditverhandlungen und Eigenkapitalplanung, lässt sich gut in die Elternzeit legen, sofern die Betreuungszeit es erlaubt.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Wer in der Elternzeit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt, muss diese beim Elterngeld angeben. Übersteigen diese Einkünfte bestimmte Grenzen, reduziert sich das Elterngeld. Ärzteversichert begleitet Ärzte, die in der Elternzeit eine Niederlassung vorbereiten, mit einer Checkliste aller notwendigen Versicherungen und weist auf typische Fallstricke hin.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Zeitaufwands für die Praxisgründung. Wer glaubt, eine Praxis nebenbei in der Elternzeit gründen zu können, unterschätzt den bürokratischen Aufwand bei KV, Zulassungsausschuss, Gesundheitsamt und Finanzamt.

Ebenso problematisch ist das Vernachlässigen der eigenen Altersvorsorge in dieser Übergangsphase: Wer in der Elternzeit kein ärztliches Einkommen hat und keine Beiträge zum Versorgungswerk leistet, hat für diese Monate keine Rentenanwartschaft.

Fazit

Die Elternzeit als Planungsphase für die Existenzgründung zu nutzen ist klug. Die eigentliche Gründung sollte aber erst nach dem Ende der Elternzeit erfolgen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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