Viele Oberärzte stehen nach zehn oder mehr Jahren in der Klinik vor der Frage, ob der Schritt in die Selbstständigkeit der richtige ist. Die Erfahrung ist vorhanden, die Fachkompetenz unbestritten, aber der Wechsel bringt erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Veränderungen mit sich, die gut durchdacht sein müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Oberarzt wechselt vom Angestelltenstatus mit gesicherten Sozialleistungen in eine Situation, in der er diese selbst organisieren und finanzieren muss
- Die Versorgungswerks-Mitgliedschaft wird beim Wechsel in die Niederlassung auf Selbstständigenbeiträge umgestellt
- Der Aufbau eines Patientenstamms dauert in der Regel zwei bis drei Jahre
Existenzgründung nach Klinik in der Phase Oberarzt
Als Oberarzt verdient man je nach Fachrichtung zwischen 7.000 und 10.000 Euro brutto monatlich zuzüglich Dienstvergütungen. In der Niederlassung hängt das Einkommen direkt vom wirtschaftlichen Erfolg der Praxis ab. In den ersten ein bis zwei Jahren ist mit einem deutlich niedrigeren Nettoeinkommen zu rechnen, da Investitionen, laufende Kosten und der Aufbau eines Patientenstamms Zeit brauchen. Gleichzeitig gibt es keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, keinen bezahlten Urlaub und keine betriebliche Altersvorsorge mehr.
Die Zulassung als Vertragsarzt erfolgt über den Zulassungsausschuss der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. In gesperrten Planungsbereichen ist eine Neuzulassung nur möglich, wenn eine bestehende Zulassung nachbesetzt werden darf oder wenn besonderer Versorgungsbedarf anerkannt wird. Die Alternative ist eine Praxisübernahme. In ländlichen Regionen sind die Zulassungsbedingungen deutlich günstiger.
Der Investitionsbedarf für eine Neugründung liegt je nach Fachrichtung und Ausstattungsstandard zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Praxiskredite werden von spezialisierten Banken zu Konditionen zwischen 3 und 5 Prozent Zinsen angeboten, die KfW bietet ergänzende Förderprogramme.
Worauf Oberärzte bei der Existenzgründung besonders achten sollten
Mit dem Wechsel in die Selbstständigkeit endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern diese noch bestand. Das Versorgungswerk bleibt Pflichtmitgliedschaft, die Beiträge sind aber jetzt als Selbstständiger vollständig selbst zu tragen. Ärzteversichert unterstützt Oberärzte bei der systematischen Planung aller Versicherungen für die Niederlassung, von der Berufshaftpflicht über die Praxisausfallversicherung bis zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen der laufenden Praxiskosten. Miete, Personal, Geräteleasingverträge und KV-Beiträge summieren sich schnell auf 40 bis 60 Prozent des Umsatzes, was viele Neugründer überrascht.
Ebenso problematisch ist das Fehlen einer ausreichenden Liquiditätsreserve. Wer ohne sechs bis zwölf Monatseinkommen als Puffer in die Niederlassung startet, gerät bei unvorhergesehenen Ausgaben oder einem verzögerten Patientenaufbau schnell unter Druck.
Fazit
Die Existenzgründung nach Jahren in der Klinik ist ein großer Schritt, der mit solider Planung und den richtigen Beratern gelingt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Niederlassung und Zulassung
- Bundesärztekammer – Ärztliche Niederlassung
- Bundesfinanzministerium – Existenzgründung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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