Als Assistenzarzt stehen Sie noch am Anfang Ihrer Karriere, doch die gesetzliche Fortbildungspflicht gilt vom ersten Tag Ihrer Approbation an. Das frühzeitige Verständnis der Anforderungen und eine clevere Planung ersparen späteren Stress und finanzielle Nachteile.
Das Wichtigste in Kürze
- Ärzte müssen innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte (CME-Punkte) nachweisen
- Die Fortbildungspflicht ist im Berufsrecht der Ärztekammern verankert und bundesweit einheitlich geregelt
- Für Assistenzärzte übernehmen Kliniken häufig anteilig die Fortbildungskosten
Fortbildungspflicht in der Phase Assistenzarzt
Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Ärzte ist in § 95d SGB V sowie in den Berufsordnungen der Ärztekammern verankert. Im Fünfjahreszeitraum müssen 250 CME-Punkte gesammelt werden, die über anerkannte Fortbildungen, Kongresse, E-Learning-Module oder Fachzeitschriften erworben werden können. Als Assistenzarzt mit einem Bruttoeinkommen von typischerweise 5.000 bis 7.500 Euro monatlich ist es wichtig zu wissen, welche Kosten der Arbeitgeber trägt und welche Sie selbst tragen.
In den meisten Kliniken besteht ein Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub für anerkannte Fortbildungsveranstaltungen. Allerdings variieren die Regelungen erheblich: Manche Häuser erstatten Kongressgebühren und Reisekosten vollständig, andere gewähren nur die Freistellung ohne Kostenerstattung. Klären Sie dies bereits im Arbeitsvertrag oder im Vorstellungsgespräch. Die Deutsche Akademie der Gebietsärzte und die jeweiligen Fachgesellschaften bieten zahlreiche kostengünstige oder kostenfreie Online-Fortbildungen an.
Parallel zur allgemeinen Fortbildungspflicht absolvieren Assistenzärzte ihre Weiterbildung zum Facharzt. Diese Weiterbildung beinhaltet strukturierte Fortbildungsanteile, die zum Teil auf die CME-Pflicht angerechnet werden können. Eine sorgfältige Dokumentation aller absolvierten Maßnahmen im Fortbildungsportfolio der jeweiligen Ärztekammer ist essenziell.
Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten
Richten Sie frühzeitig ein Konto bei der Fortbildungsdatenbank Ihrer Landesärztekammer ein und tragen Sie jeden Punkt sofort ein. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, im Arbeitsvertrag konkrete Regelungen zu Fortbildungsurlaub und Kostenbeteiligung des Arbeitgebers schriftlich festzuhalten, da mündliche Zusagen im Streitfall schwer durchzusetzen sind.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Assistenzärzte verschieben die Dokumentation ihrer Fortbildungspunkte auf später und verlieren den Überblick. Kurz vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums fehlen dann oft noch viele Punkte, die teuer und zeitaufwendig nachgeholt werden müssen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Überprüfung, ob eine Fortbildung tatsächlich von der eigenen Ärztekammer anerkannt und zertifiziert wurde.
Fazit
Wer die Fortbildungspflicht von Beginn an strukturiert angeht, spart Zeit, Geld und Nerven im weiteren Berufsleben. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Fortbildung
- Gesetze im Internet – § 95d SGB V
- KBV – Fortbildungspflicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →