Als Chefarzt trägt man nicht nur die eigene Fortbildungspflicht, sondern auch die Verantwortung für die Fort- und Weiterbildung der unterstellten Ärzte. Die gesetzliche Fortbildungspflicht ist für Chefärzte gleichzeitig Berufspflicht und Karriereinstrument.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte Ärzte müssen im Fünfjahreszeitraum 250 CME-Punkte nachweisen
- Chefärzte mit Liquidationsrecht müssen gegenüber der KV zusätzliche Fortbildungsnachweise erbringen
- Die Kosten für Fortbildungen sind steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig
Fortbildungspflicht in der Phase Chefarzt
Die ärztliche Fortbildungspflicht ist in den Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Für angestellte Ärzte gilt die Pflicht, innerhalb von fünf Jahren 250 CME-Punkte (Continuing Medical Education) zu erwerben. Chefärzte, die im Rahmen des Liquidationsrechts Wahlleistungen abrechnen oder als ermächtigte Vertragsärzte tätig sind, müssen darüber hinaus gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Fortbildungsnachweise erbringen.
Für Chefärzte kommt eine weitere Dimension hinzu: die Weiterbildungsbefugnis. Wer Assistenzärzte in der Facharztweiterbildung ausbildet, braucht eine von der Ärztekammer erteilte Weiterbildungsbefugnis, die regelmäßig erneuert werden muss. Diese setzt nicht nur die eigene Fortbildung voraus, sondern auch strukturierte Weiterbildungskonzepte im eigenen Bereich.
Die Kosten für Fortbildungen, einschließlich Kursgebühren, Reisekosten und Übernachtungen, sind vollständig als Werbungskosten in der Steuererklärung abzugsfähig. Bei einem Chefarzt mit einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent bedeutet das, dass der Staat fast die Hälfte der Fortbildungskosten trägt.
Worauf Chefärzte besonders achten sollten
Chefärzte unterschätzen oft den administrativen Aufwand bei der CME-Punkt-Dokumentation. Fortbildungszertifikate müssen sorgfältig gesammelt und bei der Ärztekammer eingereicht werden. Wer die Fünfjahresfrist versäumt, muss mit Sanktionen rechnen, die von einem Verweis bis zum Entzug der Approbation reichen können. Ärzteversichert empfiehlt, die Fortbildungsplanung als festes Jahresbudget einzuplanen und frühzeitig zu dokumentieren.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Belegen von Fortbildungen ohne CME-Anerkennung. Nicht jede Veranstaltung, die inhaltlich wertvoll ist, wird von der zuständigen Ärztekammer anerkannt. Vor der Buchung sollte immer die Zertifizierung geprüft werden.
Ebenfalls problematisch: das Vernachlässigen der internen Weiterbildungsqualität. Chefärzte, die ihre Assistenzärzte nicht strukturiert weiterbilden, riskieren Qualitätsprobleme im Team und möglicherweise den Entzug der Weiterbildungsbefugnis.
Fazit
Die Fortbildungspflicht als Chefarzt ist eine Chance, das eigene Wissen zu aktualisieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Wer sie strategisch plant, profitiert mehrfach. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – CME und Fortbildungspflicht
- KBV – Fortbildungspflicht für Vertragsärzte
- Gesetze im Internet – § 9 EStG Werbungskosten
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →