Als etablierter Praxisinhaber ist die gesetzliche Fortbildungspflicht nach §95d SGB V ein dauerhafter Bestandteil des Praxisalltags. Wer den Nachweis versäumt, riskiert Honorarkürzungen und im Wiederholungsfall den Entzug der Kassenzulassung. Eine strukturierte Fortbildungsplanung schützt die Zulassung und hält die fachliche Kompetenz auf aktuellem Stand.

Das Wichtigste in Kürze

  • Niedergelassene Vertragsärzte müssen alle fünf Jahre 250 CME-Punkte nachweisen
  • Fehlende Nachweise führen zu Honorarkürzungen von zunächst 25 Prozent
  • Fortbildungen lassen sich steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen

Fortbildungspflicht in der Phase Etablierter Praxisinhaber

Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Vertragsärzte ist in §95d SGB V verankert. Innerhalb jedes Fünfjahreszeitraums sind 250 CME-Punkte (Continuing Medical Education) nachzuweisen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorzulegen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kürzt die KV das Honorar zunächst um 25 Prozent. Bei anhaltender Pflichtverletzung kann die Zulassung als Vertragsarzt entzogen werden. Für Privatärzte ohne Kassenzulassung gilt die Fortbildungspflicht der jeweiligen Landesärztekammer, deren Nichteinhaltung berufsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Etablierte Praxisinhaber stehen vor der Herausforderung, Fortbildungen mit dem Praxisbetrieb zu vereinbaren. Kongressreisen, Online-Kurse und strukturierte interne Fortbildungen bieten verschiedene Wege zur Punktesammlung. Seit der Digitalisierung des Fortbildungsmarkts können viele CME-Punkte bequem über zertifizierte Online-Plattformen gesammelt werden, was den zeitlichen Aufwand deutlich reduziert. Eine jährliche Zielplanung von etwa 50 CME-Punkten verhindert Engpässe am Ende des Fünfjahreszeitraums.

Steuerlich sind Fortbildungskosten als Betriebsausgaben absetzbar. Das umfasst Kursgebühren, Reisekosten zu Kongressen, Fachliteratur und anteilige Hotelkosten. Bei einer Fortbildung mit Kongress im Ausland akzeptiert das Finanzamt in der Regel einen abgrenzbaren Fachprogrammanteil von mindestens 75 Prozent des Aufenthalts. Praxisinhaber sollten alle Belege sorgfältig aufbewahren und in der Buchhaltung separat erfassen.

Worauf Etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten

Etablierte Praxisinhaber sollten einen Fortbildungskalender führen und frühzeitig im Fünfjahreszeitraum mit dem Punktesammeln beginnen, um am Ende nicht unter Zeitdruck zu geraten. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Auswahl von Fortbildungsveranstaltungen auch auf Relevanz für die eigene Fachrichtung und praktische Umsetzbarkeit im Praxisalltag zu achten, nicht nur auf möglichst viele CME-Punkte in kurzer Zeit.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Typische Fehler sind das Aufschieben der Fortbildungsaktivitäten auf die letzten Monate des Fünfjahreszeitraums sowie das Vergessen, absolvierte Fortbildungen zeitnah in das Fortbildungspunktekonto bei der KV einzutragen. Auch das Vernachlässigen der steuerlichen Geltendmachung von Fortbildungskosten kommt vor und kostet bares Geld.

Fazit

Die Fortbildungspflicht als etablierter Praxisinhaber ist planbar und bei konsequenter Umsetzung kein Stressfaktor. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →