Als niedergelassener Vertragsarzt gelten strengere Fortbildungspflichten als in der Klinik. Die KV verknüpft die Vergütung direkt mit dem Nachweis der Fortbildung, weshalb ein frühzeitiger Überblick über die Anforderungen wichtig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Vertragsärzte müssen der KV alle fünf Jahre 250 CME-Punkte nachweisen
- Wer den Nachweis nicht erbringt, muss mit Honorarkürzungen von zunächst zehn Prozent rechnen
- Fortbildungskosten sind steuerlich als Betriebsausgaben voll abzugsfähig
Fortbildungspflicht in der Phase Niederlassungsstart
Für Vertragsärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ist die Fortbildungspflicht im SGB V (§ 95d) geregelt. Alle fünf Jahre müssen 250 zertifizierte CME-Punkte nachgewiesen werden. Die Punkte werden durch die zuständige Ärztekammer ausgestellt und müssen der KV gemeldet werden. Wer den Nachweis nicht rechtzeitig erbringt, riskiert zunächst eine Honorarkürzung von zehn Prozent, die sich bei weiterem Versäumnis auf 25 Prozent erhöhen kann.
Als Niedergelassener hat man gegenüber klinisch tätigen Ärzten einen Vorteil: Die Fortbildung kann flexibel geplant werden, da kein fester Dienstplan die Teilnahme einschränkt. Gleichzeitig entfällt die Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der Finanzierung und Organisation von Fortbildungen. Kosten für Kongresse, Kurse und Seminare sind nun vollständig als Betriebsausgabe in der Praxis absetzbar.
Die Vielfalt der Fortbildungsformate hat sich durch die Digitalisierung erhöht: Online-Fortbildungen, E-Learning-Module und Webinare werden von den meisten Ärztekammern anerkannt und ermöglichen die Sammlung von CME-Punkten ohne Reiseaufwand.
Worauf Ärzte zum Niederlassungsstart besonders achten sollten
Wer gerade eine neue Praxis aufbaut, hat wenig Zeit für Fortbildungen. Trotzdem muss die Fortbildungspflicht von Anfang an geplant werden. Ärzteversichert empfiehlt, ein jährliches Fortbildungsbudget von 2.000 bis 5.000 Euro einzuplanen und die Teilnahme an mindestens einem größeren Kongress jährlich als festen Bestandteil der Praxisplanung zu etablieren.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Aufscheben der Fortbildung auf die letzten Monate des Fünfjahreszeitraums. Wer 200 Punkte in den letzten sechs Monaten sammeln möchte, steht unter erheblichem Druck und kann die Qualität der Fortbildung nicht angemessen auswählen.
Ebenfalls problematisch: das Belegen von Fortbildungen ohne CME-Anerkennung. Nicht jede medizinische Veranstaltung ist zertifiziert. Vor der Buchung sollte immer die Zertifizierungsnummer geprüft werden.
Fazit
Die Fortbildungspflicht zum Niederlassungsstart von Anfang an zu planen sichert die Vergütung und die fachliche Qualität. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Fortbildungspflicht und CME
- Bundesärztekammer – CME-Punkte und Zertifizierung
- Gesetze im Internet – § 95d SGB V Fortbildungspflicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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