Als Assistenzarzt sind die meisten Gehaltsfragen durch den Tarifvertrag TV-Ärzte geregelt. Trotzdem gibt es Spielraum, den viele Ärzte nicht nutzen. Wer die Tarife kennt und die richtigen Fragen stellt, holt mehr heraus.
Das Wichtigste in Kürze
- Der TV-Ärzte regelt das Gehalt in festen Stufen basierend auf der Berufserfahrung
- Zulagen für Dienste, Sonderzahlungen und geldwerte Nebenleistungen sind oft verhandelbar
- Ein Wechsel in ein anderes Bundesland oder eine andere Klinik kann das Einkommen sofort steigern
Gehaltsverhandlung in der Phase Assistenzarzt
Der Tarifvertrag TV-Ärzte schreibt für angestellte Assistenzärzte feste Gehaltsstufen vor. Ein Assistenzarzt im ersten Jahr (Entgeltgruppe Ä1, Stufe 1) erhält 2025 nach TV-Ärzte VKA etwa 5.300 Euro brutto monatlich. Nach drei Jahren steigt das Gehalt in die nächste Stufe. Dienstjahre bei anderen Arbeitgebern werden angerechnet, was bei einem Stellenwechsel zu einer höheren Eingruppierung führen kann.
Verhandlungsspielraum gibt es außerhalb des Grundgehalts: Dienstvergütungen, die über den Tarifrahmen hinausgehen, können verhandelt werden. Manche Kliniken bieten zusätzliche Zulagen für bestimmte Fachgebiete oder Abteilungen. Fortbildungsbudgets, Dienstwagen oder Wohnkostenzuschüsse sind weitere Verhandlungspunkte, die bares Geld wert sind, aber nicht zum Tarifgehalt zählen.
Wer in ein tariffreies Haus wechselt, also in eine Privatklinik oder ein akademisches Lehrkrankenhaus ohne TV-Ärzte, hat deutlich mehr Verhandlungsspielraum, trägt aber auch das Risiko, weniger als Tarifgehalt zu erhalten, wenn er nicht verhandelt.
Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten
Beim Einstieg in eine neue Stelle sollte man aktiv nach der Eingruppierungsstufe fragen und belegen, dass man bereits geleistete Berufsjahre angerechnet haben möchte. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, neben dem Gehalt auch die Versicherungsleistungen des Arbeitgebers zu prüfen, da manche Kliniken erhebliche Zusatzleistungen wie bAV-Zuschüsse oder Unfallversicherungen bieten.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Unterschreiben des Arbeitsvertrags ohne Prüfung der Eingruppierung. Wer vor dem Unterschreiben nicht nachfragt, wird möglicherweise in eine zu niedrige Stufe eingruppiert und bemerkt das erst Jahre später.
Ebenfalls problematisch: das Verzichten auf Verhandlung bei Verlängerungen. Wer nach dem Ende der Probezeit keine Gehaltsgespräche führt, verzichtet auf mögliche Stufenaufstiege und individuelle Zulagen.
Fazit
Gehaltsverhandlung als Assistenzarzt ist begrenzt durch den Tarifvertrag, aber nicht unmöglich. Wer die Regeln kennt und gezielt fragt, holt mehr heraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Tarifrecht TV-Ärzte
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Tarifrecht
- Gesetze im Internet – TVG Tarifvertragsgesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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