Für Ärzte in der Phase der Praxisabgabe oder des Ruhestands ist eine klassische Gehaltsverhandlung kein relevantes Thema mehr. Stattdessen geht es um Verhandlungen mit anderen Vorzeichen: den Kaufpreis der Praxis, Honorarvereinbarungen für Konsiliartätigkeiten im Ruhestand oder die Konditionen einer Übergangstätigkeit nach der Praxisabgabe.
Das Wichtigste in Kürze
- Ärzte, die ihre Praxis abgeben, verhandeln über den Praxisverkaufspreis, der sich am Ertragswert (Faktor 0,8 bis 1,5 des Jahresumsatzes) orientiert.
- Wer nach der Praxisabgabe als Honorararzt, Gutachter oder Berater weiterarbeitet, verhandelt Stundensätze von typischerweise 80 bis 200 Euro.
- Die Übergangstätigkeit nach Praxisabgabe (Einarbeitungsphase des Nachfolgers) wird häufig separat honoriert und sollte vertraglich klar geregelt sein.
Gehaltsverhandlung in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand
Die relevanteste "Gehaltsverhandlung" in dieser Lebensphase ist die Kaufpreisverhandlung bei der Praxisübergabe. Der abgebende Arzt möchte einen möglichst hohen Preis für das Lebenswerk erzielen, der Nachfolger einen möglichst günstigen Einstieg. Der Markt für Praxisübergaben wird durch die Kassenärztliche Vereinigung und den Praxisbörsen strukturiert.
Ein unabhängiges Praxisgutachten schafft eine sachliche Grundlage für die Verhandlung. Der Ertragswert einer Praxis berechnet sich aus dem durchschnittlichen bereinigten Jahresüberschuss der letzten 3 Jahre multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor, der je nach Fachgebiet, Lage und Nachfragesituation variiert. Für eine Hausarztpraxis mit 300.000 Euro Jahresumsatz und 30 Prozent Gewinnmarge ergibt sich ein Ertragswert von etwa 90.000 bis 135.000 Euro.
Wer nach der Praxisabgabe als Gutachter oder Honorararzt weiterarbeitet, verhandelt Stundensätze. Erfahrene Fachärzte erzielen als Gutachter 100 bis 200 Euro pro Stunde, als Vertretungsarzt 60 bis 120 Euro. Für die Übergangstätigkeit in der eigenen Praxis (Einarbeitung des Nachfolgers über 3 bis 12 Monate) wird häufig ein Pauschalbetrag vereinbart oder ein Tagessatz von 500 bis 1.000 Euro.
Worauf Ärzte in der Phase Praxisabgabe besonders achten sollten
Beim Praxisverkauf sollte die steuerliche Gestaltung des Kaufpreises mit einem Steuerberater besprochen werden. Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer, kann aber unter bestimmten Umständen mit dem halben Steuersatz (Tarifbegünstigung nach §34 EStG) versteuert werden. Ärzteversichert begleitet den Übergangsprozess auch aus Versicherungssicht.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf ein unabhängiges Praxisgutachten, was zu einer schwächeren Verhandlungsposition führt. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer klaren vertraglichen Regelung zur Übergangstätigkeit, was später zu Unklarheiten über Vergütung und Verantwortlichkeiten führt.
Fazit
In der Phase der Praxisabgabe geht es weniger um Gehaltsverhandlung als um Kaufpreisverhandlung und Übergangshonorare. Eine solide Vorbereitung durch Gutachten und Steuerberatung sichert den besten Erlös. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisbörse und Übergabe
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe und Ruhestand
- Gesetze im Internet – EStG §34 Tarifbegünstigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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