Eine Heirat während der Assistenzarztzeit ist häufig, denn diese Lebensphase fällt oft mit dem Alter Mitte bis Ende 20 zusammen. Die Ehe hat erhebliche finanzielle Konsequenzen, die gut durchdacht sein sollten, bevor man Ja sagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Heirat gelten automatisch Regelungen zum Zugewinnausgleich und zum Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Der Steuerklassenwechsel nach der Heirat kann die Nettolöhne beider Partner erheblich verändern
- Eine gegenseitige testamentarische Absicherung und die Anpassung von Versicherungsverträgen sind Pflicht
Heirat und Finanzen in der Phase Assistenzarzt
Die Heirat als Assistenzarzt markiert einen wichtigen finanziellen Einschnitt. Rechtlich leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern kein Ehevertrag geschlossen wird. Das bedeutet: Im Scheidungsfall wird der während der Ehe erzielte Zugewinn beider Partner ausgeglichen. Als aufsteigender Arzt mit Karriereperspektive kann Ihr Zugewinn erheblich höher sein als der des Partners.
Steuerlich lohnt sich die Zusammenveranlagung, wenn beide Partner unterschiedlich hohe Einkommen haben. Als Assistenzarzt mit 6.500 Euro Brutto und einem Partner in Elternzeit oder mit niedrigerem Einkommen kann die Zusammenveranlagung Steuern von 2.000 bis 5.000 Euro jährlich sparen. Der Steuerklassenwechsel zu III/V oder IV/IV sollte mit einem Steuerberater optimiert werden.
Versicherungstechnisch müssen nach der Heirat folgende Dinge angepasst werden: Begünstigte in Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (Ehepartner eintragen), ggf. Zusammenführung oder Trennung von PKV-Verträgen, Risikolebensversicherung für beide Partner und Erstellung gegenseitiger Testamente.
Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten
Lassen Sie einen Ehevertrag oder zumindest eine Güterstandsvereinbarung prüfen, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Praxis planen. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, alle Versicherungsverträge nach der Heirat auf den aktuellen Stand zu bringen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele frisch verheiratete Ärzte versäumen die Anpassung der Versicherungsbegünstigungen, sodass im Todesfall nicht der Ehepartner, sondern die Eltern erben. Außerdem werden steuerliche Optimierungsmöglichkeiten durch Zusammenveranlagung häufig nicht genutzt.
Fazit
Heirat und Finanzen in der Assistenzarztzeit klug zu planen schafft eine solide Basis für das gemeinsame finanzielle Leben. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – BGB Familienrecht
- Bundesfinanzministerium – Ehegattenbesteuerung
- Bundesärztekammer – Finanzielle Planung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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