Viele Ärzte heiraten rund um die Elternzeit. Die Verbindung dieser beiden Lebensereignisse hat erhebliche finanzielle und steuerliche Konsequenzen, die vorab bekannt sein sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Heirat in der Elternzeit beeinflusst Elterngeld, Steuerklasse und Krankenversicherung
- Durch den Steuerklassenwechsel nach der Heirat kann das Elterngeld für Folgemonate steigen
- Testament und Vorsorgevollmacht sollten nach der Heirat aktualisiert werden
Heirat und Finanzen in der Phase Elternzeit
Eine Heirat während oder kurz vor der Elternzeit hat steuerliche Auswirkungen, die sorgfältig geplant werden sollten. Im Jahr der Eheschließung können Verheiratete erstmals gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, was durch das Ehegattensplitting zu einer reduzierten Steuerlast führen kann.
Besonders relevant ist der Steuerklassenwechsel: Wenn der besser verdienende Partner in Steuerklasse III wechselt und der in Elternzeit verbleibende Partner in Klasse V, beeinflusst dies zwar nicht das bereits laufende Elterngeld, wohl aber die Grundlage für zukünftige Elterngeldmonate. Für das Elterngeld zählt das Nettogehalt der letzten zwölf Monate vor der Geburt, weshalb ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt des Kindes geplant werden sollte.
Die gesetzliche Familienversicherung in der GKV ermöglicht es, den nicht oder gering verdienenden Ehepartner beitragsfrei mitzuversichern. Für privat krankenversicherte Ärzte ist diese Option nicht vorhanden, da die PKV keine Familienversicherung kennt. Wer heiratet, muss also für den Partner eine eigene PKV-Mitgliedschaft oder eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft abschließen.
Worauf Ärzte in Elternzeit besonders achten sollten
Nach der Heirat müssen Testament und Vorsorgevollmacht aktualisiert werden, um den neuen Ehegatten in die rechtliche Vorsorge einzubeziehen. Ärzteversichert empfiehlt, im Zuge der Heirat alle Versicherungs- und Vorsorgeverträge auf den Prüfstand zu stellen und aufeinander abzustimmen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Abstimmung des Steuerklassenwechsels mit dem Elterngeldrechner, was dazu führt, dass die optimale Steuerklassenkombination für das Elterngeld verpasst wird. Auch die fehlende Aktualisierung des Testaments nach der Heirat ist ein klassisches Versäumnis.
Fazit
Heirat und Elternzeit zusammen gut geplant können steuerliche Vorteile bringen und die gemeinsame Absicherung dauerhaft stärken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Ehegattensplitting
- Bundesministerium für Familie – Elterngeld und Steuerklasse
- PKV-Verband – Krankenversicherung für Familien
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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