Eine Heirat als etablierter Praxisinhaber ist ein finanziell bedeutendes Ereignis, das besonders sorgfältige Gestaltung erfordert. Anders als bei einer Heirat früh in der Karriere bringt ein etablierter Praxisinhaber erhebliches Vermögen und komplexe Vermögensstrukturen in die Ehe ein. Ein Ehevertrag ist in dieser Situation fast immer ratsam.

Das Wichtigste in Kürze

  • Etablierter Praxisinhaber mit aufgebautem Praxisvermögen sollte Güterstand sorgfältig wählen
  • Zugewinngemeinschaft teilt Praxiszuwächse nach Heirat im Scheidungsfall hälftig
  • Ehevertrag schützt den Praxiswert und ermöglicht individuelle Regelungen

Heirat und Finanzen in der Phase Etablierter Praxisinhaber

Als etablierter Praxisinhaber haben Sie über Jahre Praxisvermögen aufgebaut: den Patientenstamm, Praxiseinrichtung, möglicherweise eine Praxisimmobilie und erhebliche Rücklagen. Heiraten Sie ohne Ehevertrag, gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Alle Vermögenszuwächse nach der Heirat werden im Scheidungsfall hälftig geteilt. Bei einem wachsenden Praxiswert und weiteren Investitionen können das erhebliche Beträge sein.

Ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung schützt das Praxisvermögen. Bei Gütertrennung teilt jeder Partner nur sein eigenes Vermögen. Bei modifizierter Zugewinngemeinschaft werden bestimmte Vermögenswerte, etwa die Praxis, aus dem Zugewinn herausgenommen. Solche Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden und sollten von einem Fachanwalt für Familienrecht gestaltet werden.

Steuerlich bringt die Heirat das Ehegattensplitting: Bei einem Praxisinhaber mit hohem Einkommen und einem weniger verdienenden Partner kann das Splitting die Steuerlast um mehrere zehntausend Euro jährlich reduzieren. Die PKV-Mitversicherung des Partners und ggf. der Kinder muss neu geregelt werden. Wenn beide Partner PKV-versichert sind, verändert sich nichts, bei einem GKV-Partner gelten andere Regeln.

Worauf Etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten

Etablierte Praxisinhaber sollten vor der Heirat unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren und einen Ehevertrag abschließen, der das aufgebaute Praxisvermögen schützt. Ärzteversichert prüft, wie sich die Heirat auf bestehende Versicherungsverträge auswirkt, und empfiehlt alle notwendigen Anpassungen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Typische Fehler sind der Verzicht auf einen Ehevertrag aus sentimentalen Gründen sowie das Versäumen der Steuerneuberechnung nach der Heirat, die erhebliche Ersparnisse ermöglichen kann.

Fazit

Heirat als etablierter Praxisinhaber erfordert einen Ehevertrag und eine steuerliche Neugestaltung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →