Die Heirat ist ein Meilenstein, der nicht nur emotional, sondern auch finanziell und rechtlich erhebliche Konsequenzen hat. Für Fachärzte mit steigendem Einkommen ist es wichtig, die finanziellen Implikationen der Ehe von Anfang an zu verstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Heirat gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird
- Steuerlich lohnt sich das Ehegatten-Splitting bei deutlich unterschiedlichen Einkommen erheblich
- Versorgungswerks-Hinterbliebenenleistungen und Lebensversicherungen müssen nach der Heirat aktualisiert werden
Heirat und Finanzen in der Phase Facharzt
Mit der Heirat ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt im Alltag Eigentümer seines eigenen Vermögens, aber bei der Scheidung oder dem Tod eines Partners wird der während der Ehe entstandene Vermögenszuwachs hälftig geteilt. Für einen Facharzt, der nach der Heirat eine Praxis aufbaut oder erhebliches Kapital anspart, kann das im Scheidungsfall zu erheblichen Ausgleichspflichten führen.
Die steuerlichen Vorteile der Heirat sind konkret: Das Ehegatten-Splitting erlaubt es, das gemeinsame Einkommen fiktiv zu halbieren und jeden Partner nach dem halben Betrag zu besteuern. Bei einem Facharzt mit 90.000 Euro Jahresbrutto und einem nicht berufstätigen Partner ergibt das eine Steuerersparnis von rund 4.000 bis 7.000 Euro jährlich, abhängig vom Steuerjahr.
Nach der Heirat müssen die Bezugsberechtigten in Lebensversicherungen und Versorgungswerksleistungen aktualisiert werden. Viele Ärzte vergessen diesen Schritt, was dazu führt, dass im Todesfall die Leistung nicht beim Ehepartner, sondern bei veralteten Bezugsberechtigten wie den Eltern ankommt.
Worauf Fachärzte bei der Heirat besonders achten sollten
Der Zeitpunkt für einen Ehevertrag ist am besten vor der Heirat. Nach der Heirat ist ein Ehevertrag zwar möglich, bedarf aber der Zustimmung beider Partner und wirkt nicht rückwirkend auf bereits entstandenen Zugewinn. Ärzteversichert empfiehlt, im Zuge der Hochzeitsplanung auch eine finanzielle und versicherungsrechtliche Bestandsaufnahme zu machen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Vernachlässigen der Aktualisierung von Bezugsberechtigten. Wer die Heirat dem Versorgungswerk und dem Lebensversicherer nicht meldet, riskiert, dass die Hinterbliebenenleistung nicht beim Ehepartner ankommt.
Ebenfalls problematisch: das automatische Wechseln in die Steuerklasse III/V ohne Durchrechnung der Konsequenzen. Die Kombination III/V maximiert die Steuererstattung für den Besserverdienenden, kann aber zu hohen Nachzahlungen für den Schlechtverdienenden führen.
Fazit
Die Heirat als Facharzt hat erhebliche finanzielle Konsequenzen, die mit wenig Aufwand optimal gestaltet werden können. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Ehegatten-Splitting
- Gesetze im Internet – BGB Güterrecht §§ 1363 ff.
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk-Hinterbliebenenleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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