Viele Ärzte heiraten in der Phase der Niederlassung oder kurz zuvor. Die Verbindung von familiären und unternehmerischen Neugründungen verlangt eine sorgfältige Finanzplanung, um beide Lebensbereiche optimal zu gestalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass der Praxiswert im Scheidungsfall zur Hälfte dem Partner zusteht, sofern kein Ehevertrag existiert.
  • Ein Ehevertrag kann den Praxiswert aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen und die Altersvorsorge beider Partner klar regeln.
  • Die gemeinsame steuerliche Veranlagung (Splittingtarif) kann bei stark unterschiedlichen Einkommen erhebliche Steuervorteile bieten.

Heirat und Finanzen beim Niederlassungsstart

Die Verbindung von Praxisgründung und Ehe hat weitreichende finanzielle Konsequenzen. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei einer Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs geteilt. Für einen Arzt, der bei der Heirat kein nennenswertes Vermögen hatte und nach 10 Jahren eine Praxis mit einem Wert von 500.000 Euro aufgebaut hat, bedeutet das im Scheidungsfall eine Ausgleichszahlung von bis zu 250.000 Euro an den Partner.

Ein Ehevertrag, der den Praxiswert aus dem Zugewinnausgleich herausnimmt, ist keine Frage des Misstrauens, sondern wirtschaftlicher Vernunft. Gleichzeitig sollte der Ehevertrag faire Regelungen für den Partner enthalten, der möglicherweise eigene Karriere zurückgestellt hat, etwa durch eine Absicherung im Fall einer Scheidung.

Steuerlich lohnt der Splittingtarif bei Einkommen von 150.000 Euro für den Arzt und 20.000 Euro für den Partner: Die gemeinsame Steuerlast ist deutlich geringer als bei Einzelveranlagung. Die jährliche Steuerersparnis kann bei dieser Einkommenskonstellation 5.000 bis 10.000 Euro betragen.

Worauf Niedergelassene zum Start besonders achten sollten

Neben dem Ehevertrag sollten Versicherungsverträge auf die neue Situation angepasst werden: Risikolebensversicherung zur gegenseitigen Absicherung, Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung und Überprüfung der Begünstigungsregelungen in bestehenden Vorsorgeprodukten. Ärzteversichert berät umfassend bei der versicherungsrechtlichen Neustrukturierung nach der Heirat.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf einen Ehevertrag, weil das Thema unangenehm ist oder als "Liebesbeweis des Misstrauens" empfunden wird. Ohne Ehevertrag sind Praxisgründer im Scheidungsfall erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt. Ein zweiter Fehler ist das Vergessen, bestehende Versicherungsverträge auf den neuen Familienstand umzustellen.

Fazit

Heirat und Praxisgründung gleichzeitig bieten große Chancen, verlangen aber eine sorgfältige rechtliche und finanzielle Planung. Ein Ehevertrag schützt die Praxis, der Splittingtarif schützt das Einkommen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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