Der Wiedereinstieg in den Beruf und eine mögliche Heirat oder Familiengründung fallen zeitlich oft zusammen. Wer beide Lebensphasen finanziell klug verknüpft, schafft eine gute Ausgangslage für die nächsten Jahrzehnte.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Ehegattensplitting spart bei stark unterschiedlichen Einkommen 3.000 bis 8.000 Euro jährlich
- Der Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) hat erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensplanung
- Beim Wiedereinstieg ändert sich oft das Einkommensverhältnis im Haushalt, was steuerliche Anpassungen erfordert
Heirat und Finanzen in der Phase Wiedereinstieg
Wer nach einer Unterbrechung wieder in den Arztberuf einsteigt und heiratet oder bereits verheiratet ist, sollte die Steuerklasse überprüfen. Das Ehegattensplitting teilt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen auf beide Partner auf und wendet den niedrigeren Steuertarif auf jeden separat an. Bei einem Haushaltseinkommen von 120.000 Euro und einem Partner mit nur 20.000 Euro Eigeneinkommen spart Steuerklasse III/V oder die gemeinsame Veranlagung im Vergleich zu zwei Einzelveranlagungen rund 5.000 bis 8.000 Euro jährlich.
Für den Güterstand gilt: Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass Vermögenszuwächse während der Ehe im Fall einer Scheidung hälftig geteilt werden. Wer eine Praxis mit hohem Eigenkapital aufbaut oder erbt, sollte mit einem Ehevertrag arbeiten, um diese Werte aus dem Zugewinn auszuklammern. Ein Notar kostet für einen Ehevertrag 500 bis 2.000 Euro einmalig.
Beim Wiedereinstieg sollte außerdem die gegenseitige Absicherung aktualisiert werden: Risikolebensversicherung, Bezugsberechtigungen in Versorgungswerk und Lebensversicherungen sowie die gegenseitige Vollmacht für medizinische Notfälle sind Punkte, die nach einer Heirat oder einer langen Pause geprüft werden müssen.
Worauf Wiedereinsteiger besonders achten sollten
Die Kombination aus Berufseinstieg und Heirat führt oft zu einem Überblicksverlust über das gesamte Versicherungsportfolio. Ärzteversichert empfiehlt, nach einer Heirat alle bestehenden Policen auf Aktualität zu prüfen und Bezugsberechtigungen anzupassen, damit der Partner im Todesfall tatsächlich abgesichert ist.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Fortführen alter Steuerklassen nach der Heirat ohne Prüfung der optimalen Konstellation. Wer in Steuerklasse I bleibt, obwohl III/V günstiger wäre, verschenkt jeden Monat Geld.
Ebenfalls problematisch: das Vernachlässigen des Ehevertrags, wenn einer der Partner ein Unternehmen oder eine Praxis besitzt. Im Scheidungsfall können Zugewinnausgleichsforderungen die Praxis gefährden.
Fazit
Heirat und Wiedereinstieg sind zwei wichtige Zäsuren, die gemeinsam gut geplant erhebliche finanzielle Vorteile bieten. Wer beide Aspekte kombiniert betrachtet, vermeidet Lücken und Fehler. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Ehegattensplitting und Steuerklassen
- Gesetze im Internet – §§ 1363 ff. BGB Zugewinngemeinschaft
- GDV – Familienabsicherung im Überblick
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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