Elternzeit und Honoraroptimierung klingen zunächst widersprüchlich, denn wer in Elternzeit ist, erzielt kein ärztliches Arbeitseinkommen aus dem Anstellungsverhältnis. Dennoch gibt es legitime Möglichkeiten, in dieser Phase steuerlich klug zu gestalten und das Elterngeld optimal zu nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, weshalb die Honorargestaltung kurz vor der Elternzeit entscheidend ist
  • Nebeneinkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in der Elternzeit können das Elterngeld anteilig reduzieren
  • Steuererstattungen aus dem Jahr vor der Elternzeit können die Liquidität in der Elternzeit verbessern

Honorar-Optimierung in der Phase Elternzeit

Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat, höchstens jedoch 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld). Das ElterngeldPlus ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei reduziertem Monatsbetrag. Wer kurz vor der Elternzeit freiwillig auf Überstundenauszahlungen oder Sonderzahlungen verzichtet, senkt die Berechnungsgrundlage, was nachteilig ist. Umgekehrt ist es sinnvoll, Gehaltserhöhungen oder einmalige Zahlungen rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum zu erhalten.

Niedergelassene Ärzte und Ärzte mit freiberuflicher Nebentätigkeit müssen beachten, dass Honorareinkünfte in der Elternzeit das Elterngeld kürzen, wenn sie mehr als ein Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens aus dem Vorjahr überschreiten. Eine geringfügige Weiterarbeit als Honorararzt oder in der Forschung ist jedoch möglich, sollte aber im Vorfeld exakt berechnet werden.

Die Steuererklärung für das Jahr vor der Elternzeit sollte schnellstmöglich eingereicht werden, um eine etwaige Steuererstattung noch vor Beginn der Elternzeit zu erhalten. Werbungskosten wie Fachliteratur, Fortbildungskosten und Arbeitsmittel sollten vollständig angegeben werden.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

In der Elternzeit ruhen die Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk in vielen Bundesländern nicht automatisch, sondern laufen weiter oder können freiwillig fortgeführt werden. Eine Pause beim Versorgungswerk reduziert die spätere Rentenanwartschaft. Ärzteversichert empfiehlt, vor Beginn der Elternzeit alle laufenden Verträge und Verpflichtungen zu prüfen und ggf. Beiträge für die Elternzeit anzupassen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das unkritische Annehmen von Honoraraufträgen in der Elternzeit, ohne die Auswirkungen auf das Elterngeld zu berechnen. Selbst kleine Nebeneinkünfte können dazu führen, dass das Elterngeld für den gesamten Bezugsmonat anteilig gekürzt wird.

Ebenfalls problematisch ist das Vergessen, die private Krankenversicherung für die Zeit der Elternzeit beitragsseitig anzupassen. Wer in Elternzeit ist, hat in der Regel keine beitragsfreie PKV-Mitversicherung wie gesetzlich Versicherte, muss also den vollen Beitrag weiterzahlen.

Fazit

Honoraroptimierung in der Elternzeit bedeutet vor allem, im Vorfeld die richtigen Weichen zu stellen und in der Elternzeit selbst alle Nebeneinkünfte sorgfältig zu dokumentieren und zu berechnen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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