Als Oberarzt besteht in vielen Kliniken die Möglichkeit, neben dem Grundgehalt zusätzliche Honorare zu erzielen: durch Nebentätigkeiten, Konsiliardienste, Gutachtertätigkeiten oder bei privatärztlichen Behandlungen mit Liquidationsrecht. Diese Möglichkeiten sollten bekannt sein und aktiv genutzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Oberärzte können je nach Klinikvertrag und Bundesland Konsiliardienste, ambulante Operationen oder gutachterliche Tätigkeiten zusätzlich zum Grundgehalt vergüten lassen.
- Gutachtertätigkeiten für Gerichte, Versicherungen oder Schlichtungsstellen honorieren die ärztliche Expertise mit 80 bis 200 Euro pro Stunde.
- Wer als Oberarzt Privatpatienten eigenverantwortlich behandelt (Wahlleistungsvereinbarung), erzielt Honorar nach GOÄ, das das Grundgehalt erheblich übersteigen kann.
Honorar-Optimierung in der Phase Oberarzt
Oberärzte in Krankenhäusern haben je nach Vertrag unterschiedliche Möglichkeiten zur Honoraroptimierung. Das Grundgehalt nach TV-Ärzte oder Haustarifvertrag bildet die Basis, aber Zusatzeinkünfte können das Nettoeinkommen erheblich steigern.
Konsiliardienste für andere Abteilungen oder andere Kliniken sind eine Möglichkeit, fachliche Expertise zu monetarisieren. Diese Dienste werden in der Regel als Honorararzttätigkeit abgerechnet und liegen bei 60 bis 100 Euro pro Stunde oder mehr. Voraussetzung ist eine ausdrückliche Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers.
Gutachtertätigkeiten sind für Oberärzte mit mehrjähriger Berufserfahrung attraktiv. Gerichte, Versicherungen und Schlichtungsstellen suchen regelmäßig erfahrene Ärzte, die Sachverständigengutachten erstellen. Das Honorar richtet sich nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) oder freier Vereinbarung und liegt typischerweise bei 80 bis 200 Euro je Stunde.
Wer an einer Klinik mit Wahlleistungsangebot tätig ist und einen entsprechenden Chefarzt- oder Oberarztvertrag mit Liquidationsbeteiligung hat, kann an Wahlleistungshonoraren beteiligt werden. Diese Einnahmen werden nach GOÄ berechnet und können je nach Fachgebiet und Fallvolumen erheblich sein.
Worauf Oberärzte besonders achten sollten
Nebentätigkeiten müssen in der Regel vom Arbeitgeber genehmigt werden. Ohne Genehmigung riskiert man arbeitsrechtliche Konsequenzen. Ärzteversichert empfiehlt, bei Aufnahme von Honorartätigkeiten auch die BU-Versicherung zu überprüfen, da manche Policen Nebentätigkeiten unter Umständen nicht vollständig abdecken.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist die Vernachlässigung der Nebentätigkeitsgenehmigung, was im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen kann. Ein zweiter Fehler ist die steuerliche Nicht-Berücksichtigung von Honorareinnahmen, die gesondert zu versteuern und beim Finanzamt anzumelden sind.
Fazit
Honorar-Optimierung als Oberarzt ist möglich und lohnt sich. Gutachtertätigkeiten, Konsiliardienste und Wahlleistungsbeteiligungen bieten attraktive Zusatzeinkünfte mit überschaubarem Zeitaufwand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ und Honorar
- Marburger Bund – TV-Ärzte und Nebentätigkeiten
- Gesetze im Internet – JVEG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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