Im Praktischen Jahr ist das monatliche Stipendium bescheiden. Wer trotzdem das Beste herausholt, legt frühzeitig gute Gewohnheiten im Umgang mit dem eigenen Einkommen fest.
Das Wichtigste in Kürze
- PJ-Stipendien liegen 2025 je nach Klinik zwischen 400 und 800 Euro monatlich
- Steuern fallen bei diesen Beträgen in der Regel kaum an, da der Grundfreibetrag 11.604 Euro (2025) beträgt
- Wer im PJ Nebeneinkünfte erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben
Honorar-Optimierung in der Phase PJ (Praktisches Jahr)
Das PJ-Stipendium ist kein Arbeitslohn im klassischen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung, die von der Klinik freiwillig gezahlt wird. Es ist in der Regel einkommenssteuerfrei, solange es eine reine Aufwandsentschädigung bleibt und keine Gegenleistung erwartet wird. Bei Beträgen über 2.400 Euro jährlich kann das Finanzamt genauer hinschauen.
Wer im PJ durch Nachhilfe, Tutoriums, Übersetzungsarbeiten oder andere Tätigkeiten Nebeneinkünfte erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 11.604 Euro, sodass man bis zu dieser Grenze insgesamt keine Einkommensteuer zahlt. Wer noch BAföG bezieht, muss bei relevanten Einnahmen die Einkommensgrenzen beachten, da BAföG angerechnet werden kann.
Wer im PJ bereits mit dem Gedanken spielt, als Arzt später Privatpatienten zu behandeln oder Gutachten zu schreiben, kann schon jetzt die Grundlagen der Honorarabrechnung verstehen. Ärztliche Leistungen an Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, die einen Multiplikator von 1,0 bis 3,5 auf die Basispunktwerte zulässt. Ein erfahrener Arzt rechnet typischerweise den Faktor 2,3 ab, was einem mittleren Stundensatz von 100 bis 200 Euro entspricht.
Worauf PJler besonders achten sollten
Das PJ ist finanziell eine Engpassphase, aber keine Ausrede für schlechte Finanzgewohnheiten. Wer bereits jetzt mit 25 Euro monatlich spart und ein Haushaltsbuch führt, baut wertvolle Routinen auf. Ärzteversichert berät auch junge Mediziner zum Thema, wie man das begrenzte Einkommen im PJ sinnvoll strukturiert und erste Grundlagen für die spätere Vermögensplanung legt.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Denken, Steuererklärung sei im PJ irrelevant. Wer Nebeneinkünfte hat oder aus früheren Jahren Werbungskosten absetzen kann, holt sich mit der Steuererklärung Geld zurück.
Ebenfalls problematisch: das Ausgeben des Stipendiums für kurzfristige Konsumausgaben ohne Rücklage. Auch kleine monatliche Rücklagen von 50 Euro bilden im PJ eine psychologisch wichtige Gewohnheit.
Fazit
Im PJ ist die Honoraroptimierung begrenzt, aber das Verständnis der Zusammenhänge ist wertvoll für die gesamte ärztliche Karriere. Wer die Grundlagen früh kennt, startet nach der Approbation mit einem Vorsprung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Grundfreibetrag und Einkommensteuer
- Bundesärztekammer – Gebührenordnung für Ärzte GOÄ
- Gesetze im Internet – GOÄ Gebührenordnung für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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