In den letzten Jahren vor der Praxisabgabe geht es beim Honorar nicht mehr ums Maximieren, sondern ums strategische Optimieren. Eine zu hohe Umsatzentwicklung kurz vor der Abgabe kann den Kaufpreis in die Höhe treiben, aber auch die Steuerlast beim Veräußerungsgewinn erhöhen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Praxiswert wird häufig auf Basis des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei bis fünf Jahre berechnet
- Ein überdurchschnittliches letztes Jahr kann den Kaufpreis erhöhen, aber auch die Steuer auf den Veräußerungsgewinn steigern
- Im Ruhestand können geringe ärztliche Nebeneinkünfte als Urlaubsvertreter oder Gutachter das Einkommen abrunden
Honorar-Optimierung in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand
Die Honoraroptimierung bei der Praxisabgabe ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite erhöht ein hoher Praxisumsatz den Verkaufswert. Auf der anderen Seite führt ein hoher Veräußerungsgewinn zu einer höheren Steuerlast. Die steuerlichen Freibeträge für Praxisverkäufe (§ 16 Abs. 4 EStG) werden nur einmal im Leben gewährt und gelten nur bis zur Altersgrenze von 55 Jahren oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit.
Im letzten vollständigen Praxisjahr sollte der Fokus auf einem stabilen, gut dokumentierten Umsatz liegen. Sprünge nach oben, etwa durch einmalige Investitionsanreize oder Sonderbezahlungen, können bei der Praxisbewertung zwar positiv wirken, aber auch die Plausibilitätsprüfung des Käufers erschweren.
Im Ruhestand nach der Abgabe können niedergelassene Ärzte im begrenzten Umfang als Honorararzt tätig bleiben, etwa als Vertretungsarzt oder Gutachter. Diese Tätigkeiten sind steuerlich als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu deklarieren. Sie dürfen aber die Versorgungswerksrente nicht ungewollt in eine neue Beitragspflicht drängen, weshalb die Einkunftsgrenzen genau eingehalten werden müssen.
Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe besonders achten sollten
Die letzten zwei bis drei Jahre vor der Abgabe sind die entscheidende Phase für die Honorargestaltung. Ärzteversichert empfiehlt, gemeinsam mit dem Steuerberater eine mittelfristige Honorarstrategie zu entwickeln, die den Verkaufserlös maximiert und gleichzeitig die Steuerlast im Verkaufsjahr minimiert.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Vernachlässigen der KV-Abrechnung in den letzten Quartalen vor der Abgabe. Wenn der Arzt bereits innerlich abschaltet und Leistungen nicht vollständig dokumentiert, sinkt der Umsatz, was den Verkaufswert mindert.
Ebenfalls problematisch: das Vergessen von Honorar-Regressansprüchen der KV. Ärzte, die bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung auffällig sind, riskieren Honorarkürzungen, die auch nach der Abgabe nachgefordert werden können.
Fazit
Honoraroptimierung bei der Praxisabgabe ist langfristige Planung, keine kurzfristige Maßnahme. Wer zwei bis drei Jahre voraus denkt, erzielt das beste Ergebnis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Honorarrecht und Abrechnung
- Bundesfinanzministerium – Veräußerungsgewinn und Steuer
- Gesetze im Internet – § 16 EStG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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