Der Wiedereinstieg bietet die Chance, das eigene Honorar und die Vergütungsstruktur neu zu verhandeln. Wer nach einer Pause zurückkehrt, sollte die aktuelle Marktlage kennen und keine voreiligen Zugeständnisse bei der Vergütung machen. Eine strukturierte Herangehensweise sichert faire Bedingungen vom ersten Tag an.
Das Wichtigste in Kürze
- Marktvergleich vor Vertragsabschluss ist Pflicht: aktuelle Tarifdaten und Gehaltsstudien nutzen
- Verhandeln über Grundgehalt, Bereitschaftsdienstvergütung und Sonderzahlungen
- Vertragsarztrecht und Honorarverteilung bei Wiedereinstieg in die Niederlassung neu prüfen
Honorar-Optimierung in der Phase Wiedereinstieg
Im Wiedereinstieg neigen Ärzte dazu, zu bescheiden zu sein, weil sie sich nach einer Pause unsicher fühlen. Das ist verständlich, aber wirtschaftlich ungünstig. Arbeitgeber rechnen mit Verhandlungen, und wer nicht fragt, bekommt selten mehr als das Basisangebot. Für Assistenz- und Fachärzte im Wiedereinstieg gilt der Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte/VKA), der nach Berufserfahrungsstufe gestaffelt ist. Eine Pause schmälert in vielen Tarifen nicht die Stufenzuordnung.
Bei der Verhandlung sollte man über das Grundgehalt hinausdenken: Bereitschaftsdienstvergütung, Rufbereitschaftspauschalen, Zulagen für Spezialkenntnisse und einmalige Sonderleistungen wie Umzugskostenzuschüsse sind verhandelbar. Für niedergelassene Ärzte im Wiedereinstieg in die eigene Praxis ist die Überprüfung des EBM-Abrechnungsprofils und der Selektivverträge eine wesentliche Stellschraube.
Wer nach einer Pause als niedergelassener Arzt zurückkehrt, sollte sein EBM-Leistungsverzeichnis auf veraltete Ziffern und vergessene Leistungen prüfen. Häufig werden abrechenbare Zusatzleistungen wie Akupunktur, Impfberatung nach STIKO oder DMP-Programme nicht vollständig abgerechnet. Ein Abrechnungscheck durch eine KV-Beratung oder einen Berater für ärztliches Honorarmanagement kann schnell mehrere tausend Euro jährlich freisetzen.
Worauf Ärzte im Wiedereinstieg besonders achten sollten
Ärzte im Wiedereinstieg sollten keine Einstiegskonditionen akzeptieren, die unterhalb des Tarifniveaus oder Marktdurchschnitts liegen. Ärzteversichert hilft dabei, das Gesamtpaket aus Vergütung und Versicherungsschutz zu bewerten und sicherzustellen, dass Einkommensniveaus und Absicherungsgrad miteinander im Einklang stehen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind das Akzeptieren des ersten Angebots ohne Gegenforderung, das Vergessen von Vertragsbestandteilen wie Urlaubstagen und Fortbildungsbudgets sowie die fehlende EBM-Optimierung bei der Rückkehr in die Niederlassung.
Fazit
Honorar-Optimierung beim Wiedereinstieg lohnt sich, verlangt aber Vorbereitung und Marktkenntnis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Marburger Bund – Tarifverträge
- KBV – EBM-Abrechnung
- BMAS – Arbeitsrecht Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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