Niedergelassene Ärzte in Elternzeit, die ihre Praxis temporär von einer Vertretung führen lassen, müssen die IT-Sicherheit besonders im Blick haben. Ein ungesichertes Praxissystem ist in dieser Phase anfälliger für Angriffe, da die gewohnten Kontrollen fehlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxissysteme mit Patientendaten unterliegen den strengen Datenschutzanforderungen der DSGVO und der ärztlichen Schweigepflicht
- In der Elternzeit sollten Zugriffsrechte überprüft und auf das notwendige Minimum reduziert werden
- Eine Cyberversicherung schützt die Praxis vor den wirtschaftlichen Folgen eines Datenschutzverstoßes
IT-Sicherheit in der Phase Elternzeit
Eine Arztpraxis verwaltet täglich hochsensible Patientendaten. In der Elternzeit des Praxisinhabers übernimmt häufig eine Vertretung oder ein Praxismanager die laufende Leitung. In dieser Konstellation ist es besonders wichtig, die Zugriffsrechte im Praxisverwaltungssystem sorgfältig zu verwalten. Vertretungsärzte sollten nur auf die Daten zugreifen können, die sie für ihre Tätigkeit benötigen.
Konkret bedeutet das: Administrationsrechte für das Praxissystem sollten nicht an Vertretungsärzte weitergegeben werden. Passwörter für E-Mail-Konten, die mit der Kassenärztlichen Vereinigung kommunizieren, müssen sicher aufbewahrt und nach Beendigung der Vertretung geändert werden. Die Telematikinfrastruktur (TI) der Praxis muss in der Elternzeit gewartet werden, da Konnektorupdates und Zertifikatserneuerungen weiterhin anfallen.
Bei einem Cyberangriff auf eine Praxis können Daten verschlüsselt, gestohlen oder vernichtet werden. Die wirtschaftlichen Schäden belaufen sich bei kleinen Praxen auf durchschnittlich 10.000 bis 50.000 Euro. Eine Cyberversicherung deckt Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherststellung und Benachrichtigung betroffener Patienten.
Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten
Vor Beginn der Elternzeit sollten alle Mitarbeiterzugänge auf Aktualität geprüft werden. Mitarbeiter, die die Praxis verlassen haben, müssen aus dem System ausgetragen sein. Ärzteversichert empfiehlt, gleichzeitig mit der Elternzeitsplanung die bestehende Cyberversicherung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Praxis auch bei reduzierter Anwesenheit des Inhabers vollständig geschützt ist.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Übergeben der Admin-Zugangsdaten an die Vertretung ohne klare Protokollierung. Ohne Protokoll ist im Nachhinein nicht nachvollziehbar, welche Änderungen vorgenommen wurden, was bei einer Datenschutzprüfung durch die Aufsichtsbehörde problematisch sein kann.
Ebenfalls kritisch: das Vernachlässigen von Software-Updates während der Elternzeit. Veraltete Software ist das häufigste Einfallstor für Cyberangriffe. Eine automatische Update-Routine sollte vor der Elternzeit eingerichtet sein.
Fazit
IT-Sicherheit in der Elternzeit zu vernachlässigen kann nach der Rückkehr mit erheblichem Aufwand und möglichen Bußgeldern verbunden sein. Eine kurze Vorbereitung vor der Elternzeit reicht aus, um das Risiko deutlich zu reduzieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – Datenschutz in der Arztpraxis
- BaFin – Cyberversicherung und Risikomanagement
- Gesetze im Internet – DSGVO Datenschutz-Grundverordnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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