Eine etablierte Praxis verarbeitet täglich sensible Patientendaten. IT-Sicherheit ist deshalb keine optionale Maßnahme, sondern eine Pflichtaufgabe mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bei Vernachlässigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DSGVO verpflichtet Praxen zur Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen für Patientendaten
  • Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Praxis kostet durchschnittlich 15.000 bis 50.000 Euro an Wiederherstellungskosten
  • Eine Cyberversicherung übernimmt Wiederherstellungskosten, Betriebsunterbrechungsschäden und Bußgeldrisiken

IT-Sicherheit in der Phase etablierter Praxisinhaber

Eine etablierte Praxis nutzt Praxisverwaltungssoftware, elektronische Patientenakten, Laborschnittstellen, Radiologiesysteme und E-Mail-Kommunikation. Jedes dieser Systeme ist ein potenzieller Angriffspunkt für Cyberkriminelle. Die häufigste Angriffsform ist Ransomware: Eine Schadsoftware verschlüsselt alle Praxisdaten und fordert ein Lösegeld von 5.000 bis 50.000 Euro für die Freigabe.

Nach der DSGVO muss eine Arztpraxis als datenschutzverantwortliche Stelle geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um Patientendaten zu schützen. Dazu gehören regelmäßige Datensicherungen (täglich, räumlich getrennt oder in der Cloud), Virenschutz, Firewall, verschlüsselte E-Mail-Kommunikation und regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Phishing.

Ein Datenschutzvorfall muss der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Bußgelder bei schuldhafter Verletzung der DSGVO können bei kleinen Praxen bis zu 10 Millionen Euro betragen, in der Praxis liegen sie für Arztpraxen bei 5.000 bis 50.000 Euro. Hinzu kommen Reputationsschäden und die Wiederherstellungskosten.

Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten

Die Telematikinfrastruktur (TI) mit dem Konnektor und der elektronischen Gesundheitskarte ist zwar vom KBV-zertifizierten Anbieter abgesichert, schützt aber nicht die restliche Praxis-IT. Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu Cyberversicherungen, die Ransomware-Schäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung und Bußgeldrisiken aus der DSGVO abdecken. Policen für Arztpraxen kosten typischerweise 600 bis 1.800 Euro jährlich.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Verlassen auf die Praxissoftware des Anbieters als alleinige IT-Sicherheitsmaßnahme. Der Anbieter sichert seine Software, aber nicht das lokale Netzwerk der Praxis.

Ebenfalls problematisch: das Fehlen eines aktuellen Backups. Wer nur monatlich sichert, verliert im Ernstfall Wochen an Patientendaten, die aufwändig rekonstruiert werden müssen.

Fazit

IT-Sicherheit in der Praxis ist eine Pflichtaufgabe, keine Kür. Wer die Grundlagen umsetzt und sich versichert, ist vor den häufigsten Angriffen gut geschützt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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