Ein etablierter Praxisinhaber in den besten Einkommensjahren hat in der Regel eine gute Grundlage für eine breite Kapitalanlage. Die Kunst liegt darin, das Kapital so zu strukturieren, dass es im Ruhestand flexibel und steueroptimiert abgerufen werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Etablierte Praxisinhaber sollten mindestens 20 bis 30 Prozent ihres Nettoeinkommens langfristig anlegen
- Eine Diversifikation über Aktien, Immobilien und festverzinsliche Anlagen reduziert das Risiko
- Die Liquiditätssituation der Praxis und des privaten Vermögens sollten separat geplant werden
Kapitalanlage in der Phase etablierter Praxisinhaber
Ein etablierter Praxisinhaber mit einem Jahresgewinn von 150.000 bis 300.000 Euro hat nach Steuern und laufenden Kosten erhebliche Mittel für die Kapitalanlage. Die wichtigste Grundregel ist dabei: Praxisvermögen und Privatvermögen müssen strikt getrennt werden, sowohl buchhalterisch als auch in der Anlageplanung.
Für das Privatvermögen eignet sich ein diversifiziertes Portfolio: 60 Prozent Aktien-ETFs auf globale Indizes, 20 bis 30 Prozent Immobilien (selbst genutzt oder vermietet), und 10 bis 20 Prozent Anleihen oder Festgeld als Sicherheitspuffer. Bei einem Nettoeinvestitionspotenzial von 50.000 Euro jährlich wächst dieses Portfolio bei 6 Prozent Rendite innerhalb von 20 Jahren auf über 1,8 Millionen Euro.
Steuerlich sind Dividenden und realisierte Kursgewinne abgeltungsteuerpflichtig. Wer sein Portfolio strategisch hält und Gewinne nicht unnötig realisiert, profitiert vom "Tax Deferral" Effekt, also dem Aufschub der Steuerzahlung, der die Rendite langfristig verbessert. Immobilieneinkünfte aus Vermietung unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Mit zunehmendem Alter und Nähe zur Praxisabgabe sollte die Kapitalanlage schrittweise konservativer ausgerichtet werden. Wer zehn Jahre vor der Praxisabgabe 90 Prozent Aktienquote hat, trägt ein erhebliches Kursrisiko kurz vor dem Liquiditätsbedarf. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand den Risikoanteil sukzessive zu reduzieren.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Praxiskapital für private Investitionen zu nutzen oder umgekehrt. Wer Praxisgewinne direkt in private Aktien investiert, vermischt Betriebsvermögen und Privatvermögen, was steuerlich und haftungsrechtlich problematisch ist.
Ebenfalls problematisch: das Halten von zu viel Kapital in der Praxis als Betriebskapital. Überschüssige Liquidität in der Praxis-GmbH wird als Betriebsvermögen behandelt und erzielt in der Regel schlechtere Renditen als ein privates Depot.
Fazit
Kapitalanlage als etablierter Praxisinhaber ist eine strukturierte Aufgabe, die den Ruhestand fundiert vorbereitet. Wer hier konsequent vorgeht, schließt die Rentenlücke und schafft sich finanzielle Freiheit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Kapitalanlage und Steuer
- BaFin – Anlageberatung und Verbraucherschutz
- GDV – Kapitalanlage für Selbstständige
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →