Als Assistenzarzt in der GKV erhält man ab der sechsten Krankheitswoche Krankengeld, das 70 Prozent des Bruttolohns, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns beträgt. Wer in der PKV ist, braucht ein privates Krankentagegeld. In beiden Fällen gibt es wichtige Details zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • GKV-versicherte Assistenzärzte haben ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld
  • PKV-versicherte Ärzte benötigen eine eigene Krankentagegeldpolice, da die PKV selbst kein Krankengeld zahlt
  • Ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag kostet für einen 30-jährigen Arzt je nach Tagessatz 30 bis 80 Euro monatlich

Krankentagegeld in der Phase Assistenzarzt

Ein Assistenzarzt mit 5.500 Euro Bruttogehalt erhält im Krankheitsfall zunächst sechs Wochen lang das volle Gehalt vom Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung nach EFZG). Ab der siebten Woche muss eine andere Absicherung einspringen.

GKV-versicherte Ärzte erhalten dann das Krankengeld der Kasse: 70 Prozent des Bruttolohns, maximal 90 Prozent des Nettolohns, gedeckelt auf ein Bruttoeinkommen von 5.512 Euro monatlich (2025). Bei einem Gehalt von 5.500 Euro entspricht das etwa 3.500 bis 3.850 Euro monatlich. Die Differenz zum Gehalt von 5.500 Euro muss privat gedeckt werden.

PKV-versicherte Assistenzärzte erhalten kein GKV-Krankengeld und benötigen deshalb eine private Krankentagegeldpolice. Diese zahlt ab dem vereinbarten Karenztag, also typischerweise ab dem 22., 43. oder 64. Tag, einen festen Tagessatz. Wer 100 Euro täglich ab dem 43. Tag versichert, erhält bei einem dreimonatigen Ausfall rund 4.400 Euro Leistung. Die Jahresprämie dafür liegt bei etwa 400 bis 600 Euro.

Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten

Wer Schichtdienst leistet und Dienstvergütungen erhält, sollte prüfen, ob das Krankentagegeld auch diese Einkommensanteile berücksichtigt. Ärzteversichert analysiert für Assistenzärzte, ob das bestehende Krankentagegeld oder Krankengeld den tatsächlichen Einkommensausfall abdeckt, und empfiehlt Ergänzungen, wenn Lücken bestehen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler bei PKV-versicherten Ärzten ist das Fehlen einer Krankentagegeldpolice. Wer davon ausgeht, der Arbeitgeber zahle langfristig weiter, irrt: Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung.

Ebenfalls problematisch: das Unterschätzen des Karenztagsrisikos. Wer eine Police ab dem 90. Tag wählt, hat günstige Prämien, aber drei Monate lang kein Krankentagegeld bei einem mittellangen Ausfall.

Fazit

Das Krankentagegeld ist für Assistenzärzte eine wichtige Grundlage der Einkommenssicherung. Wer seine Situation kennt und die richtige Police hat, kann sich im Ernstfall auf seine Absicherung verlassen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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