Als Chefarzt kombinieren Sie angestellte Vergütung und Liquidationsrecht, was die Einkommenssicherung bei Krankheit zu einer komplexen Angelegenheit macht. Ein Ausfall ohne ausreichende Absicherung kann trotz vermeintlich gesicherter Position zu erheblichen Einkommensverlusten führen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Liquidationsrecht entfällt bei längerer Erkrankung vollständig, selbst wenn die Grundvergütung weitergezahlt wird
- Krankentagegeld aus einer Privatversicherung schließt diese Lücke, sofern die Police ausreichend hoch dotiert ist
- Die Karenzzeit sollte an die Lohnfortzahlung durch das Krankenhaus angepasst werden, die in der Regel sechs Wochen beträgt
Krankentagegeld in der Phase als Chefarzt
Chefärzte sind in Deutschland typischerweise angestellt und privat krankenversichert. Ihr Einkommen setzt sich aus einer Grundvergütung von oft 150.000 bis 200.000 Euro jährlich sowie Einnahmen aus dem Liquidationsrecht zusammen, die je nach Fachdisziplin zwischen 30.000 und 100.000 Euro pro Jahr ausmachen können. Wird ein Chefarzt krank, zahlt das Krankenhaus in der Regel die Grundvergütung für sechs Wochen weiter. Das Liquidationsrecht ruht jedoch ab dem ersten Krankheitstag vollständig, da keine Leistungen erbracht werden.
Das private Krankentagegeld greift nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Empfehlenswert ist eine Karenzzeit von sechs Wochen, die der gesetzlichen Lohnfortzahlung entspricht. Das Tagegeld sollte so bemessen sein, dass es den Ausfall aus dem Liquidationsrecht zumindest teilweise kompensiert. Bei 50.000 Euro Liquidationseinnahmen pro Jahr ergibt sich ein täglicher Verlust von rund 137 Euro, den eine gut dimensionierte Police abdecken sollte.
Worauf Chefärzte besonders achten sollten
Viele Chefärzte unterschätzen den Anteil der Liquidationseinnahmen an ihrem Gesamteinkommen und wählen ein zu niedriges Krankentagegeld. Ärzteversichert empfiehlt, eine individuelle Einkommensprüfung durchzuführen und das Tagegeld auf Basis der tatsächlichen Liquidationseinnahmen der letzten drei Jahre zu kalkulieren. Dabei sollte auch geprüft werden, ob der bestehende Chefarztvertrag eine Regelung zur Liquidationsbeteiligung im Krankheitsfall enthält, denn manche Krankenhäuser zahlen einen prozentualen Anteil für einen begrenzten Zeitraum weiter.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die PKV automatisch ausreichend Krankentagegeld leistet. Tatsächlich müssen Tagegeldbausteine separat vereinbart und regelmäßig an steigende Einkommen angepasst werden. Ein weiterer Fehler ist das Versäumen der Nachversicherungsgarantie: Viele Tarife erlauben eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Einkommenserhöhungen, etwa nach einer Gehaltsverhandlung oder einem Wechsel des Krankenhauses.
Fazit
Das Krankentagegeld ist für Chefärzte ein unverzichtbarer Einkommensschutz, der regelmäßig an die tatsächliche Einkommenssituation angepasst werden muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Krankentagegeldversicherung
- GDV – Privatversicherung für Ärzte
- Bundesärztekammer – Chefarztrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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