In der Elternzeit ändert sich die Einkommenssituation grundlegend. Wer krank wird und damit auch das Elterngeld gefährdet, steht vor einer schwierigen finanziellen Situation. Das Krankentagegeld spielt in dieser Phase eine wichtige, oft unterschätzte Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld wird weiterhin gezahlt, auch wenn man in der Elternzeit erkrankt
  • Wer in der Elternzeit keiner Beschäftigung nachgeht, hat keinen Anspruch auf Krankengeld der GKV
  • PKV-versicherte Ärzte mit Krankentagegeldversicherung müssen prüfen, ob die Leistung in der Elternzeit ruht

Krankentagegeld in der Phase Elternzeit

Das Krankentagegeld sichert Angestellte und Selbstständige gegen den Einkommensverlust bei längerer Erkrankung. In der Elternzeit ändert sich die Situation: Da kein aktives Arbeitsverhältnis besteht und kein Gehalt gezahlt wird, gibt es bei GKV-versicherten Eltern kein Krankengeld der Krankenkasse, weil dieses an das Arbeitsverhältnis gebunden ist.

PKV-versicherte Ärzte haben eine private Krankentagegeldpolice. Diese zahlt bei Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Tagessatz, typischerweise 100 bis 300 Euro täglich. Aber: Viele Krankentagegeldpolicen sehen vor, dass die Leistung während der Elternzeit ruht oder gekürzt wird, weil kein aktives Einkommen vorhanden ist. Das sollte vor Beginn der Elternzeit mit dem Versicherer geklärt werden.

Wer in der Elternzeit nebenbei als Honorararzt tätig ist und dadurch Einkommen erzielt, hat ein aktives Arbeitseinkommen, das bei Krankheit durch das Krankentagegeld abgesichert werden sollte. In diesem Fall sollte die Police aktualisiert werden, um das Nebeneinkommen zu erfassen.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Das Elterngeld selbst ist keine Einkommensleistung, die das Krankentagegeld ersetzt. Wer schwer erkrankt und längere Zeit ausfällt, hat in der Elternzeit unter Umständen keine Einkommenssicherung mehr. Ärzteversichert prüft vor dem Beginn der Elternzeit, wie die bestehenden Policen auf die Elternzeit reagieren und ob Anpassungen notwendig sind.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das blinde Vertrauen auf bestehende Policen ohne Prüfung der Ruhe- und Aussetzungsklauseln. Viele Ärzte wissen nicht, dass ihre Krankentagegeldpolice in der Elternzeit möglicherweise keine Leistung erbringt.

Ebenfalls problematisch: das Kündigen der PKV-Krankentagegeldpolice in der Elternzeit um Beiträge zu sparen. Wer kündigt, ist beim Wiedereinstieg nicht mehr versicherbar oder zahlt deutlich höhere Prämien.

Fazit

Das Krankentagegeld in der Elternzeit ist ein komplexes Thema, das individuelle Prüfung erfordert. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet böse Überraschungen bei Erkrankung während der Elternzeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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