Als etablierter Praxisinhaber fehlt Ihnen bei einer längeren Erkrankung nicht nur das Einkommen, sondern die Praxis läuft weiter und verursacht Fixkosten. Ein ausreichendes Krankentagegeld überbrückt diese kritische Phase und verhindert, dass aus einer Erkrankung eine finanzielle Krise wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige Ärzte haben keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch
- Krankentagegeld muss Praxiskosten und Privatentnahmen zusammen abdecken
- Karenztage von 1 bis 43 Tagen beeinflussen Beitrag und Leistungsbeginn
Krankentagegeld in der Phase Etablierter Praxisinhaber
Ein etablierter Praxisinhaber mit einem Jahresumsatz von 400.000 Euro und Praxiskosten von 200.000 Euro erzielt einen Praxisüberschuss von 200.000 Euro. Das entspricht ca. 16.700 Euro monatlich. Gleichzeitig laufen die Praxiskosten, also Miete, Personal, Leasing und Wartungsverträge von ca. 16.700 Euro monatlich, auch im Krankheitsfall weiter. Das Krankentagegeld muss somit sowohl den Privatbedarf als auch die Praxisfixkosten abdecken.
Für PKV-versicherte Praxisinhaber bieten die privaten Krankenversicherungen Krankentagegeldtarife an, die ab dem gewählten Karenztag (typischerweise 4, 15, 29 oder 43 Tage) eine tägliche Leistung erbringen. Ein Tagessatz von 300 bis 600 Euro monatlich abdeckendes Krankentagegeld kostet für einen 45-jährigen Arzt in der Regel 200 bis 500 Euro monatlich, je nach Tarif und Karenztag.
Alternativ können Praxisinhaber eine Betriebsunterbrechungsversicherung einschließen, die speziell die laufenden Praxiskosten bei Betriebsunterbrechung durch Krankheit des Inhabers abdeckt. Diese ergänzt das persönliche Krankentagegeld und stellt sicher, dass beide Ebenen, Privatbedarf und Praxiskosten, abgedeckt sind.
Worauf Etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Etablierte Praxisinhaber sollten ihren Krankentagegeldvertrag mindestens alle zwei Jahre auf eine ausreichende Deckung prüfen. Mit steigendem Praxisumsatz erhöhen sich auch die Fixkosten, was die erforderliche Tagegeldleistung ansteigen lässt. Ärzteversichert prüft die aktuelle Absicherung und empfiehlt Anpassungen, bevor eine Erkrankung die Lücke schmerzhaft sichtbar macht.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind Krankentagegeldverträge, die nur den Privatbedarf, nicht aber die Praxisfixkosten abdecken, sowie zu lange Karenztage, die bei kurzer Erkrankung zu keiner Leistung führen.
Fazit
Ein optimales Krankentagegeld als etablierter Praxisinhaber ist die Grundlage für finanzielle Stabilität auch in Krankheitsphasen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Krankentagegeldversicherung
- Bundesgesundheitsministerium – PKV
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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